Gesuche
Gesuche für Leistungsvereinbarungen
Link Gesuchsformular
Die Grundlage für eine Gesucheinreichung bilden die drei Förderschwerpunkte des Kulturförderungskonzepts. Dabei ist es möglich, eine oder mehrere Massnahmen aus einem oder allen drei Förderschwerpunkten umzusetzen.
Beiträge werden auf Basis des Kulturförderungsgesetzes und der Kulturförderungsverordnung ausgerichtet.
Kulturinstitutionen können bis 9. April 2021 Gesuche für die Erstellung neuer Leistungsvereinbarungen oder, bei bereits bestehenden zusätzliche Leistungsvereinbarungen und/oder für Projekte einreichen.
Für Kulturschaffende ist eine Einreichung ausschliesslich für Projekte möglich.
Die einzureichenden Unterlagen für Leistungsvereinbarungen beinhalten:
- Zweck Institution/Organisation
- Ziele Institution/Organisation
- Tätigkeiten/Leistungen der letzten drei Jahre (2018-2020)
- inhaltliche Ausrichtung für die nächsten vier Jahre (Arbeitsprogramm mit Bezug zu den Förderschwerpunkten des
KFK 2021-2024)
- detailliertes Budget
- Finanzierungsplan 2021-2024
- Jahresrechnungen (2018-2020)
- Gesuchsformular Download
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Gesuche für Projekte
Link Gesuchsformular
Die Grundlage für eine Gesucheinreichung bilden die drei Förderschwerpunkte des Kulturförderungskonzepts. Dabei ist es möglich, eine oder mehrere Massnahmen aus einem oder allen drei Förderschwerpunkten umzusetzen.
Beiträge werden auf Basis des Kulturförderungsgesetzes und der Kulturförderungsverordnung ausgerichtet.
Kulturinstitutionen sowie Kulturschaffende können laufend Gesuche für Projekte einreichen.
Die einzureichenden Unterlagen für Projekte beinhalten:
- Projektbeschrieb (inhaltliche/konzeptionelle Beschreibung, Produktions- oder Veranstaltungsort, Daten/Termine, Hauptmitwirkende, Nachweis des Bezugs zum Kanton Graubünden)
- Herstellung Bezug Förderschwerpunkte KFK 2021-2024
- detailliertes Budget
- Finanzierungsplan
- Gesuchsformular Download