Navigation

Inhaltsbereich

Atelierstipendium Rom

Das Wohnatelier in Rom befindet sich im Quartier San Lorenzo, an der Via dei Latini 18. Der Kanton Graubünden stellt die Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung und richtet einen monatlichen Zuschuss von 3 000 Franken an die Lebenshaltungskosten aus. Der Aufenthalt beträgt jeweils drei Monate:

- 1. Juni bis 31. August 2025;
- 1. September bis 30. November 2025.

Mit dem Aufenthalt in der Atelierwohnung in Rom fördert der Kanton Graubünden Kulturschaffende und -forschende gezielt und werkbezogen. Die unterstützten Projekte sollen
- künstlerisch oder historisch überzeugen;
- eigenständig und realisierbar sein;
- einen Bezug zur Stadt oder zum urbanen Raum aufweisen.

Weitere Beurteilungskriterien sind die Relevanz, die Professionalität und das Echo des eingereichten Vorhabens.

Voraussetzungen
Zur Bewerbung sind professionelle Kulturschaffende eingeladen, die
- seit mindestens zwei Jahren im Kanton Graubünden Wohnsitz haben oder
- eine enge Verbundenheit mit dem Kanton Graubünden oder der Bündner Kultur aufweisen.

Bewerbungen sind in folgenden Sparten möglich
- Bildende Kunst;
- Angewandte Kunst;
- Film;
- Literatur;
- Musik;
- Tanz;
- Theater;
- Geschichte und Gedächtnis;
- Vermittlung und Austausch.

Bewerbungsunterlagen
Das Gesuch umfasst:
- Bewerbungs-/Motivationsschreiben, inkl. Nennung Priorität für Aufenthaltszeitpunkt (max. zwei A4-Seiten);
- Lebenslauf mit persönlichen Angaben zur Person (vollständiger Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Bankverbindung,
 
etc.), Ausbildung und beruflichen Tätigkeit (max. vier A4-Seiten);
präzise Angaben zum Kantonsbezug;
Projektbeschrieb mit Bezug zur Stadt Rom oder zum urbanen Raum (max. drei A4-Seiten);
Dokumentation über das bisherige Schaffen (max. vier A4-Seiten).

Vorrangig unterstützt werden kulturelle Aktivitäten, welche die Kriterien in einer Gesamtbetrachtung besonders gut erfüllen.
Kein Atelieraufenthalt wird vermittelt als Auszeichnung für erbrachte Leistungen oder wenn er im Rahmen der Ausbildung oder im Auftrag von Dritten durchgeführt wird.
Wiederkehrende Bewerbungen sind frühestens im dritten Jahr nach Erhalt eines Atelierstipendiums möglich. Ein Atelierstipendium kann höchstens dreimal an dieselbe Person vergeben werden.

Die Bewerbungsunterlagen sind bis Freitag, 25. Oktober 2024 (Datum des Poststempels) an folgende Adresse einzureichen:

Kulturförderung Graubünden / Amt ür Kultur
Atelier Rom 2025
Gürtelstrasse 89
7001 Chur

 

Gesuchsformular

Atelier Rom 2025