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Für den Eintritt in die 1. Klasse des sechsjährigen Gymnasiums absolvieren die Kandidatinnen und Kandidaten aus der 6. Klasse der Primarschule die Aufnahmeprüfung 1G.

Infoblatt für die Aufnahmeprüfung 1G 

Zulassung

Zur Aufnahmeprüfung 1G werden nur Schülerinnen und Schüler aus der 6. Klasse der Primarschule zugelassen, von denen mindestens ein Elternteil zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Graubünden hat.

Eine Prüfungszulassung aus der 5. Klasse der Primarschule ist ausgeschlossen. Ausnahmen sind nicht möglich. 

Prüfungsfächer

  • Erstsprache* (Deutsch, Rumantsch oder Italiano): 90 Minuten schriftliche Prüfung
  • Mathematik
    Teil 1 (schriftlich): 60 Minuten schriftliche Prüfung
    Teil 2 (fixierendes Kopfrechnen): 30 Minuten schriftliche Prüfung

*Die Kandidatinnen und Kandidaten deklarieren zusammen mit den Innehabenden der elterlichen Sorge bei der Anmeldung eine der Kantonssprachen Deutsch, Rumantsch oder Italiano als ihre Erstsprache, d.h. diejenige Sprache, in der sie geprüft werden wollen (Selbstdeklaration). Kandidatinnen und Kandidaten, die Rumantsch oder Italiano als Erstsprache wählen, erhalten die Prüfungsaufgaben in Mathematik Teil 1 und Teil 2 in der gewählten Erstsprache und in Deutsch.

Anforderungen für die Prüfung

Fixierendes Kopfrechnen

Notenberechnung

Die Endnote (Prüfungsdurchschnitt), welche für die Aufnahme in die 1. Gymnasialklasse an einer Bündner Mittelschule relevant ist, berechnet sich als auf zwei Dezimalstellen gerundeter Durchschnitt aus der Prüfungsfachnote für die Kantonssprachen (Sprachprüfungsfachnote), der Prüfungsfachnote Mathematik und aus der Übertrittsnote.

Note  Sprachprüfungsfachnote Prüfungsfachnote Mathematik Übertrittsnote 
Gewichtung Endnote
1/3 1/3 1/3

Prüfungsfachnote für die Kantonssprachen (Sprachprüfungsfachnote)

Die gewählte Erstsprache wird an der Aufnahmeprüfung 1G schriftlich geprüft. Die entsprechende Prüfungsnote wird auf Viertelnoten gerundet. Für die zweite Kantonssprache ist die benotete Schulleistung des 1. Semesters der abgebenden Schule entscheidend (gerundet auf eine halbe Note). Diese beiden Noten ergeben zusammen die für den Prüfungsentscheid relevante Sprachprüfungsfachnote. Die Sprachprüfungsfachnote wird auf zwei Dezimalstellen gerundet.

Prüfungsfachnote Mathematik

Die Mathematikprüfung setzt sich aus zwei Teilen zusammen (Mathematik Teil 1 und Mathematik Teil 2 fixierendes Kopfrechnen). Beide Teile werden einzeln benotet. Bei der Berechnung der Prüfungsfachnote Mathematik werden die beiden Noten je auf drei Dezimalstellen gerundet und im Verhältnis zur Prüfungsdauer im Verhältnis 2/3 (Teil 1) zu 1/3 (Teil 2) gewichtet. Die Prüfungsfachnote Mathematik wird auf Viertelnoten gerundet.

Übertrittsnote

Es haben nur Kandidatinnen und Kandidaten Anspruch auf Anrechnung einer Übertrittsnote, die die Aufnahmeprüfung unmittelbar (ohne Zwischen- oder zusätzliches Ausbildungsjahr) aus der 6. Klasse einer Primarschule im Kanton Graubünden absolvieren. Alle anderen Kandidatinnen und Kandidaten haben keinen Anspruch darauf.

Die Übertrittsnote berechnet sich als auf zwei Dezimalstellen gerundeter Durchschnitt aus den folgenden neun Noten des 1. Semesterzeugnisses der 6. Klasse einer Primarschule im Kanton Graubünden:

  • Erstsprache
  • Zweitsprache (als Zweitsprache gilt für Schülerinnen und Schüler zweisprachig geführter Schulen oder Klassen eine der beiden als Unterrichtssprache verwendeten Kantonssprachen, welche nicht zugleich als Prüfungssprache gewählt wurde)
  • Englisch
  • Arithmetik und Geometrie
  • Natur, Mensch, Gesellschaft
  • Bildnerisches Gestalten
  • Musik
  • Bewegung und Sport 
  • Medien und Informatik


Berechnungsbeispiel der Noten

> Zum Notenrechner

Aufnahmekriterien

Für das Bestehen der Aufnahmeprüfung 1G muss ein Prüfungsdurchschnitt von 4.50 erreicht werden. Ausserdem dürfen die Abweichungen der Prüfungsfachnoten von der Note 4 nach unten nicht mehr als 0.75 Notenpunkte betragen (die Übertrittsnote zählt ebenfalls als Prüfungsfachnote).

Die 1. Klasse des Gymnasiums kann nicht repetiert werden. Wer die Promotionsbestimmungen am Ende der 1. Klasse des Gymnasiums nicht erfüllt, muss in die Sekundarschule eintreten.

Hilfsmittel und Material 

Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich an den Aufnahmeprüfungen durch ein gültiges Identitätspapier ausweisen (ID, Pass oder Ausländerausweis).

An die Prüfungen ist zudem was folgt mitzubringen:

Prüfung Erstsprache

  • Füllfeder oder Kugelschreiber (blau oder schwarz), Pilotstifte sind nicht erlaubt
  • Lineal, Geodreieck und Leuchtstifte dürfen mitgenommen / benutzt werden 

Prüfung Mathematik, Teil 1

  • Füllfeder oder Kugelschreiber (blau oder schwarz), Pilotstifte sind nicht erlaubt
  • Bleistift (Konstruktionsaufgaben werden mit Bleistift durchgeführt), Radiergummi und Spitzer
  • Grüner Farbstift (um Lösungen in Geometrieaufgaben zu markieren)
  • Zirkel, Geodreieck und Massstab

Prüfung Mathematik, Teil 2

  • Nichts. Es darf nur der zur Verfügung gestellte Kugelschreiber benutzt werden. 

Weitere Informationen

Sämtliche Aufgaben sind direkt auf den Prüfungsunterlagen zu lösen. Bei den Prüfungen ist die Verwendung von nicht ausdrücklich zugelassenen Hilfsmitteln (beispielsweise die Verwendung von Taschenrechnern, ein- oder zweisprachigen Wörterbüchern, elektronischen Wörterbüchern, Handys oder Smartwatches) untersagt. 

Prüfungsbeispiele

Hier finden Sie Prüfungsbeispiele der letzten 4 Jahre: Prüfungsbeispiele

Häufige Fragen und Antworten 

Dürfen Pilotstifte/Frixion benutzt werden?

Nein. Die Tinte der Pilotstifte verschwindet bei Wärmeeinwirkung (Reibungswärme). Auf den beidseitig bedruckten Prüfungsunterlagen besteht die Gefahr, dass im Falle einer Korrektur durch Ausradieren die Schrift auch auf der Rückseite unleserlich wird bzw. verschwindet.

Darf ich eine kleine Zwischenverpflegung und ein Getränk in den Prüfungsraum nehmen?

Ja.