Die Regierung hat die Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen auf den 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt. Damit verbunden wurde die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Unterstützungsbeiträgen geschaffen.
Die Unterstützungsbeiträge richten sich an Personen, die den Bildungsgang Pflege HF oder den Studiengang in Pflege FH absolvieren und ihren Wohnsitz im Kanton haben oder als Grenzgängerin bzw. Grenzgänger eine Erwerbstätigkeit im Kanton ausüben. Auf Grundlage von Art. 18a bis Art. 18c im Gesetz über Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen (AGSG; BR 432.000) können Gesuche ab sofort eingereicht werden.
Die Auszahlung des Unterstützungsbeitrags für das Herbstsemester 2024 und das Frühjahrssemester 2025 erfolgen voraussichtlich am Ende des Schul- bzw. Studiumsemesters (Mai bis Juni 2025). Die dazugehörige Verordnung (VOzAGSG; BR 432.010) mit dem Anhang Höhe des Unterstützungsbeitrags wurde von der Regierung in Kraft gesetzt.
Das Wichtigste in Kürze
Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn Sie folgende Punkte erfüllen:
- Sie befinden sich in einem Bildungsgang Pflege HF oder in einem Studiengang Pflege FH;
- Sie haben das 23. Altersjahr vollendet (Ihr 23. Geburtstag liegt hinter Ihnen) oder Sie haben elterliche Unterhaltspflichten zu erfüllen (Sie sorgen für mindestens ein Kind);
- Sie haben Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Graubünden oder einen Anknüpfungspunkt im Kanton Graubünden;
- Sie verdienen aktuell weniger als die Branchenempfehlung: Mindestlöhne für Studierende HF Pflege in Graubünden (für Personen mit elterlicher Unterhaltspflicht ist dies unabhängig von der verlinkten Branchenempfehlung möglich).
Für die rückwirkende Beantragung von Unterstützungsbeiträgen (Herbst 2024) füllen Sie das nachfolgende Onlineformular für das Gesuch Unterstützungsbeiträge Pflege bitte bis zum 31. März 2025 (verlängert) aus. Sind Sie mit dem Bildungungsgang oder Studium im Frühjahrsemester 2025 gestartet? Dann füllen Sie das Onlineformular für das Gesuch bitte bis zum 28. Februar 2025 aus.
Halten Sie bitte eine Wohnsitzbestätigung, einen Arbeitsvertrag, das Familienbüchlein (bei einem Kind / Kindern) und eine Immatrikulationsbestätigung (oder ähnliches) bereit.
Bei Fragen melden Sie sich am besten per E-Mail bei fabio.camichel@ahb.gr.ch.
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