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Der Dieselskandal im Jahre 2015 verlieh der Thematik der Abgase aus dem Strassenverkehr in den letzten Jahren ein besonderes Augenmerk. Als Dieselskandal wird die Kombination aus einer Reihe von überwiegend illegalen Manipulationen verschiedener Autohersteller zur Umgehung gesetzlich vorgegebener Grenzwerte für Autoabgase bezeichnet. Fahrzeugspezifische Abgasmessungen werden mittels RSD (Remote Sensing Detection) durchgeführt, unter anderem im Kanton Zürich seit dem Jahr 2000. Der Kanton Graubünden hat dieses Verfahren im Jahr 2019 ebenfalls angewendet. Als Standort für die Messungen wurde Davos Wolfgang (1560 m ü. M.) ausgewählt. Insgesamt wurden die Abgase von über 80'000 Fahrzeugen gemessen, einer Qualitätssicherung unterzogen und ausgewertet.

Der gemessene NOx-Ausstoss von Benzinfahrzeugen entspricht in Davos Wolfgang mehrheitlich den gesetzlichen Vorschriften und ist deutlich geringer als derjenige von Dieselfahrzeugen. Dieselfahrzeuge stossen hingegen massiv viel mehr NOx aus als gesetzlich zulässig. Dies gilt vor allem für ältere Fahrzeugmodelle der Abgasnormen Euro 3, 4, 5 und 6b. Bei Dieselfahrzeugen (Personenwagen, Lieferwagen) der Abgasnorm Euro 5 entsprechen die realen NOx-Emissionen im Mittel dem 9.9-fachen des Grenzwertes. Modernste Dieselfahrzeuge der Euro 6c/6d Norm erfüllen die gesetzlichen NOx-Vorschriften fast wieder. Während bei Benzinfahrzeugen (Personenwagen, Lieferwagen) der NOx-Ausstoss unabhängig von der Höhenlage und von Euronormen ist, stossen Dieselfahrzeuge in grösseren Höhen doppelt so viel NOx aus wie in tiefen Lagen. Dieser um Faktoren erhöhte Ausstoss lässt sich nur schwer anhand von physikalischen Gesetzmässigkeiten wie Luftdruckdifferenz oder Temperaturdifferenz erklären, zumal die Temperatur während der Messungen an beiden Standorten annähernd gleich war. Es muss andere Gründe geben, die beispielsweise die Funktion der Abgasnachbehandlungssysteme betreffen, was vermutet wurde und hiermit auch aufgezeigt werden konnte. Bei Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6c/6d ist der Unterschied gering.

Die Dieselfahrzeuge der kantonalen Verwaltung der Euronormen 3 bis 6c halten die Grenzwerte für NOx ebenfalls nicht ein. Deshalb empfiehlt das ANU aus lufthygienischer Sicht, rasch möglichst oder bei einer Neubeschaffung nur noch Elektrofahrzeuge, Benzinfahrzeuge oder Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 6c/6d zu beschaffen.

 

Bericht: Abgasmessungen im realen Fahrbetrieb in Davos Wolfgang, 2019