Gesuch um Spülbewilligung für das Ausgleichsbecken Ova Spin, Gemeinde Zernez; Öffentliche Auflage
Das Gesuch der Engadiner Kraftwerke AG für eine Bewilligung zur Spülung und Entleerung des Ausgleichsbeckens Ova Spin wird im Sinne von Art. 12 Abs. 2 der kantonalen Gewässerschutzverordnung (KGSchV; BR 815.200) öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage dauert vom 13. Februar bis 14. März 2025.
Das Gesuch liegt während der Auflagefrist beim Empfang des Verwaltungsgebäudes sinergia, Ringstrasse 10 in Chur, zur Einsicht auf.
Auflageakten
Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist, mit Begründung und Unterschrift des Einsprechers oder der Einsprecherin, schriftlich beim Amt für Natur und Umwelt, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen. Die Einsprachelegitimation von Umweltschutzorganisationen richtet sich nach Art. 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451).
Gesuch für eine Absenkung der Stauanlage Heidsee von April bis Mai 2025, Gemeinde Vaz/Obervaz; Öffentliche Auflage
Das Gesuch vom 28. Januar 2025 der Gemeinde Vaz/Obervaz für eine Bewilligung zur Absenkung der Stauanlage Barcuns wird im Sinne von Art. 12 Abs. 2 der kantonalen Gewässerschutzverordnung (KGSchV; BR 815.200) öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage dauert vom 4. Februar bis 5. März 2025.
Das Gesuch liegt während der Auflagefrist beim Empfang des Verwaltungsgebäudes sinergia, Ringstrasse 10 in Chur, zur Einsicht auf.
Auflageakten
Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist, mit Begründung und Unterschrift des Einsprechers oder der Einsprecherin, schriftlich beim Amt für Natur und Umwelt, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen. Die Einsprachelegitimation von Umweltschutzorganisationen richtet sich nach Art. 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451).
Gewährung einer Fristerstreckung; Kraftwerk Robbia, Repower AG, Sanierung Schwall und Sunk; Öffentliche Auflage
Dem Kraftwerk Robbia der Repower AG wurde die Frist für die Abgabe ihres Variantenstudiums für Sanierungsmassnahmen zur Beseitigung von Beeinträchtigungen durch Schwall und Sunk bis zum 31. März 2026 erstreckt (Beschluss der Regierung vom 6. November 2024 [Prot. Nr. 867/2024]).
Die öffentliche Auflage dauert vom 4. Februar bis 5. März 2025.
Das Gesuch liegt während der Auflagefrist beim Empfang des Verwaltungsgebäudes sinergia, Ringstrasse 10 in Chur, zur Einsicht auf.
Auflageakten
Allfällige Beschwerden sind innert der Auflagefrist schriftlich beim Obergericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7000 Chur, einzureichen. Die Beschwerdelegitimation richtet sich nach Art. 50 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; BR 370.100).