Wann kann ein Darlehensgesuch eingereicht werden?
Gesuche um Darlehen können nach Ausbildungsbeginn und während der gesamten Ausbildungsdauer eingereicht werden.
Darlehen werden jeweils nur für ein Ausbildungsjahr gewährt. Für jedes weitere Ausbildungsjahr ist ein erneutes Darlehensgesuch einzureichen.