Gesuchsformular Stipendien
Stipendiengesuche sind innerhalb von 3 Monaten nach Ausbildungs- bzw. Schuljahresbeginn einzureichen. Verspätet eingereichte Gesuche werden pro rata temporis (zeitanteilig) berechnet. Die noch stipendierbare Zeit muss mindestens drei Monate betragen. Stipendien sind für jedes Ausbildungsjahr neu zu beantragen und können weder rückwirkend noch im Voraus zugesprochen werden.
Stipendien Portal
Das Stipendienportal wird erneuert.
Es steht momentan nicht zur Verfügung.
Muss während dieser Umstellungszeit ein Stipendiengesuch eingereicht werden, um den Eingabetermin einzuhalten, so steht das PDF-basierte Formular unter nachfolgendem Link zur Verfügung
https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/ekud/dd/themen/stipendien/wanngesucheinreichen/Seiten/FormularPDF.aspx.
Weitere wichtige Informationen zum Eingabeverfahren eines Stipendiengesuches:
- Vor Ausbildungsbeginn bzw. vor Beginn des Schuljahres können keine Gesuche eingereicht werden.
- Das Stipendiengesuch ist erst eingereicht, wenn das Stipendiengesuch zusammen mit der Beilagenliste und den Beilagen auf dem Postweg der Fachstelle Stipendien zugestellt wurde.
- Der Eingabetermin für ein Stipendiengesuch ist auf jeden Fall einzuhalten (Poststempel ist massgebend).
- Sind nicht alle erforderlichen Unterlagen für die Gesuchseinreichung vorhanden, so ist das Stipendiengesuch trotzdem fristgerecht einzureichen.
- Die Beweislast für die fristgerechte Einreichung des Stipendiengesuches liegt bei der gesuchstellenden Person bzw. bei der Person in Ausbildung.
Video: Stipendien und Darlehen