Anmeldeverfahren für E-Voting
Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich. Für die Anmeldung zu E-Voting müssen Sie bei einer dieser Gemeinden stimmberechtigt sein. Anmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag eintreffen.
Für E-Voting angemeldete Stimmberechtigte erhalten per Post nur noch einen Stimmrechtsausweis für die elektronische Stimmabgabe. Stimm- und Wahlzettel werden nicht benötigt, die übrigen Unterlagen (Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen) werden nur noch elektronisch bereitgestellt.
Wenn Sie nach der Anmeldung für E-Voting von einem der anderen Stimmabgabekanäle (briefliche Stimmabgabe / Stimmabgabe an der Urne) Gebrauch machen wollen, können Sie sich dafür bei Ihrer Gemeinde melden.
Noch unsicher? Auf der Testplattform E-Voting (evoting.ch) können Sie ausprobieren, wie die elektronische Stimmabgabe funktioniert. Weiterführende Informationen zu E-Voting finden Sie auf der Informationsplattform der Kantone (evoting-info.ch).
Bei Fragen oder Unklarheiten bzw. für Widerruf oder Abmeldung wenden Sie sich an Ihre Gemeinde: Gemeinden - Kontakt (gr.ch)
Bei Ihrer Gemeinde für E-Voting anmelden
Anmeldefristen
18.05.2025 | 23.03.2025 | Anmeldungen sind jederzeit möglich. Anmeldungen werden für den aktuellen Urnengang berücksichtigt, wenn diese spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag eintreffen.
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