Der Datenschutzbeauftragte überwacht als unabhängige Kontrollinstanz die Verwirklichung des Datenschutzes und steht als Anlauf- und Auskunftsstelle sowohl Privaten wie der Verwaltung zur Verfügung. Der Datenschutzbeauftragte ist der Standeskanzlei lediglich administrativ zugewiesen.
Tätigkeitsbericht
Der Datenschutzbeauftragte erstellt jährlich einen Tätigkeitsbericht: