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Kann eine parteilose Person in den Grossen Rat gewählt werden?

Grundsätzlich ist dies möglich. Eine Wählbarkeitsvoraussetzung ist aber unter anderem, dass die kandidierende Person auf einem Wahlvorschlag als Kandidatin bzw. Kandidat aufgeführt wird. Im Wahlvorschlag sind die vom Gesetz verlangten Angaben zur Person zu machen (Art. 8 GRWG). Der Wahlvorschlag muss eine Bezeichnung tragen und von fünf im Wahlkreis wohnhaften Stimmberechtigten unterzeichnet werden. Schliesslich muss der Wahlvorschlag rechtzeitig, also bis spätestens am 21. Februar 2022, 12.00 Uhr, bei der für den Wahlkreis zuständigen Region eintreffen. Auch eine Einzelperson ohne Parteizugehörigkeit kann diese Voraussetzungen erfüllen. Die Wahlchancen sind aber gering (vgl. Frage «Wie gross sind die Wahlchancen»).