Bevölkerungsschutz
Die Schweizerische Sicherheitspolitik verfolgt das Ziel, die Bevölkerung vor Bedrohungen und Gefahren zu schützen. Der Bevölkerungsschutz bildet eines der acht sicherheitspolitischen Instrumente (Aussenpolitik, Armee, Nachrichtendienst, Wirtschaftspolitik, Zollverwaltung, Polizei, Zivildienst, Bevölkerungsschutz) der Schweiz. Er ist ein ziviles Verbundsystem der fünf Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technischen Betriebe und Zivilschutz. Die Partnerorganisationen tragen dabei die Verantwortung für ihre Aufgabenbereiche und unterstützen sich gegenseitig.
Alltagsereignisse werden von den Ersteinsatzmitteln Polizei, Feuerwehr und sanitätsdienstlichem Rettungswesen in der Regel allein bewältigt. Der Bevölkerungsschutz kommt erst dann zum Tragen wenn ein Ereignis die Partnerorganisationen gemeinsam betrifft und diese von einem Führungsstab im Verbund eingesetzt werden. Dies ist hauptsächlich bei natur- technischen- und gesellschaftlichen Katastrophen und Notlagen der Fall.
Zuständig sind grundsätzlich die Kantone, die den Bevölkerungsschutz in Zusammenarbeit mit den Gemeinden nach den jeweiligen Bedürfnissen und Gefährdungen gestalten. Zusätzlich hat auch der Bund bestimmte Aufgaben (z. B. Koordination, Forschung, Ausbildung) zu erfüllen.
Die Armee ist nicht Teil des Verbundsystems Bevölkerungsschutz. Die Armee kann jedoch bei Katastrophen und in Notlagen subsidiär zum Einsatz kommen wenn die zivilen Mittel in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht ausgeschöpft sind oder wenn Ressourcen (z. B. Transportkapazitäten, schweres Rettungsgerät) fehlen. Die Armee erhöht dadurch die Durchhaltefähigkeit des Verbundsystems Bevölkerungsschutz.