Veranstalter von Festwirtschaften,
Messen, Ausstellungen und sonstigen Anlässen mit Abgabe von gebrannten Wassern
benötigen eine Festwirtschaftsbewilligung für den Ausschank gebrannter Wasser.
Die Festwirtschaftsbewilligung wird
natürlichen Personen erteilt, die bereits im Besitze einer gültigen kommunalen
Festwirtschaftsbewilligung sind. Für die Beantragung der Festwirtschaftsbewilligung
muss ein Gesuchsformular eingereicht werden.
Das Gesuch muss vor der Durchführung
des Anlasses eingereicht werden.
Rechtliche Grundlagen
Gastwirtschaftsgesetz GR
Ausführungsbestimmungen zum Gastwirtschaftsgesetz GR
Infos
Kantonale
Festwirtschaftsbewilligungen für den Ausschank gebrannter Wasser stützen sich
immer auf eine kommunale Festwirtschaftsbewilligung.
Muster kommunale Festwirtschaftsbewilligung
Formulare
Gesuch gebrannte Wasser Festwirtschaften/ Messen/ Anlässe