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Veranstalter von Festwirtschaften, Messen, Ausstellungen und sonstigen Anlässen mit Abgabe von gebrannten Wassern benötigen eine Festwirtschaftsbewilligung für den Ausschank gebrannter Wasser.
Die Festwirtschaftsbewilligung wird natürlichen Personen erteilt, die bereits im Besitze einer gültigen kommunalen Festwirtschaftsbewilligung sind. Für die Beantragung der Festwirtschaftsbewilligung muss ein Gesuchsformular eingereicht werden.
Das Gesuch muss vor der Durchführung des Anlasses eingereicht werden.

Rechtliche Grundlagen

Gastwirtschaftsgesetz GR
Ausführungsbestimmungen zum Gastwirtschaftsgesetz GR

Infos

Kantonale Festwirtschaftsbewilligungen für den Ausschank gebrannter Wasser stützen sich immer auf eine kommunale Festwirtschaftsbewilligung.

Muster kommunale Festwirtschaftsbewilligung

Formulare

Gesuch gebrannte Wasser Festwirtschaften/ Messen/ Anlässe