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Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Krankenpflegegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Ergänzungsleistungen gestartet. Ziel der Teilrevision ist es, betagten Personen, die nicht mehr zu Hause leben können und nur leicht pflegebedürftig sind, eine Alternative zum Heimeintritt zu bieten. Damit wird dem gesundheitspolitischen Grundsatz "ambulant vor stationär" nachgelebt.

Im Kanton Graubünden besteht ein gutes stationäres Pflegeangebot für betagte und pflegebedürftige Personen. Ebenso verfügt der Kanton über ein sehr gut ausgebautes Netz an Diensten der häuslichen Pflege und Betreuung. Handlungsbedarf besteht jedoch bei den alternativen Wohnformen, wie insbesondere dem betreuten Wohnen. Betagte Personen, die trotz geringer Pflegebedürftigkeit nicht mehr zu Hause leben können, haben heute oftmals keine Alternative zum Pflegeheimeintritt. Damit solche Alternativen in Zukunft vermehrt vorhanden sind, sollen die Rahmenbedingungen für Angebote des betreuten Wohnens verbessert werden. Betagte Personen sollen künftig unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen frei bestimmen können, wie sie wohnen.

Betreutes Wohnen kombiniert hindernisfrei gebaute Mietwohnungen mit Unterstützungs- und Pflegedienstleistungen. Der Bau von altersgerechten Wohnungen ist mit Mehrkosten verbunden. Gemäss dem Gesetzesvorschlag sollen vom Kanton anerkannte Einrichtungen diese Mehrkosten den Bewohnerinnen und Bewohnern über eine Tagestaxe in Rechnung stellen können (Tagestaxe von maximal zehn Franken). Eine Besonderheit des betreuten Wohnens ist zudem, dass während des Tages eine Betreuungsperson verfügbar und während der Nacht ein Notfalldienst eingerichtet ist. Finanziert werden soll dieser Bereitschaftsdienst ebenfalls durch eine von den Bewohnerinnen und Bewohnern zu begleichende Tagestaxe (ebenfalls höchstens zehn Franken).
Im Bedarfsfall können die Tagestaxen als Krankheits- und Behinderungskosten durch Ergänzungsleistungen vergütet werden. Damit wird das betreute Wohnen auch bedürftigen, betagten Personen ermöglicht. Die Verpflichtung des Kantons und der Gemeinden zur Leistung von Investitionsbeiträgen an die Erstellung von Pflegebetten in Pflegeheimen und Pflegegruppen soll im Gegenzug aufgehoben werden. Die Bevorzugung von Pflegeheimplätzen gegenüber den übrigen Wohnformen wird auf diese Weise beseitigt. 
 

Hinweis:
Die Vernehmlassung dauert bis 31. Januar 2015. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.gr.ch abrufbar (Publikationen / Vernehmlassungen). 
 

Auskunftsperson:
Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch  
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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