Die Regierung hat die Botschaft zum Aktionsplan «Green Deal für Graubünden» - Erlass eines Gesetzes über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zum Klimaschutz in Graubünden (BKliG) verabschiedet. Mit der Botschaft erfüllt die Regierung den Auftrag des Grossen Rats, die notwendigen Rechtsgrundlagen für weitere Massnahmen zum Klimaschutz und zu deren Finanzierung zu erarbeiten. Der Grosse Rat wird in der Aprilsession 2025 darüber befinden.
Mit dem Aktionsplan «Green Deal für Graubünden» (AGD) setzt der Kanton Graubünden die grossrätlichen Aufträge Wilhelm «Green Deal für Graubünden: Klimaschutz als Chance nutzen» und Brunold «Rahmenbedingungen für ein Green-Tec-Cluster in Graubünden» um. Ersterer beauftragt die Regierung, die Verminderung der Treibhausgasemissionen und die Anpassung an den Klimawandel wirksam und mit hoher zeitlicher Priorität anzugehen. Letzterer beabsichtigt, im Rahmen des AGD auch Massnahmen in den Bereichen Innovation, angewandte Forschung, Bildung und Netzwerk zu fördern und so gleichermassen die nachhaltige Wirtschaft und die Zielerreichung des AGD zu unterstützen.
Etappierte Umsetzung
Bereits in der ersten Etappe des Green Deals förderte der Kanton ab Herbst 2021 die beschleunigte Umsetzung von konkreten Massnahmen mit einem Verpflichtungskredit von 67 Millionen Franken und einem Zusatzkredit von 20 Millionen Franken. Mit diesen Mitteln förderte er unter anderem verstärkt Projekte im Gebäudepark, im öffentlichen Verkehr, im Güterverkehr und in der Landwirtschaft. Mit dem neuen Gesetz BKliG, der zweiten Etappe des Green Deals, sollen diese bestehenden Förderprogramme verstärkt weitergeführt und neue geschaffen werden. So wird beispielsweise die Förderung auf Elektroladeinfrastrukturen bei Wohngebäuden sowie auf grossflächige Photovoltaikanlagen an Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung ausgeweitet. Neu können Weiterbildungsangebote und Netzwerke im Greentech-Bereich unterstützt werden. Zudem schafft die Vorlage neue Anreize für innovative Technologien sowie die Stärkung der Kreislaufwirtschaft.
Keine Steuererhöhung für Fördermittel
Die Klimaziele werden im BKliG für den Kanton Graubünden verbindlich geregelt. Zur Finanzierung der Massnahmen wird eine Spezialfinanzierung Klimaschutz geschaffen. Als deren Finanzierungsquellen sind eine einmalige Einlage über 200 Millionen Franken aus dem frei verfügbaren Eigenkapital des Kantons sowie jährliche Zuweisungen aus dem Kantonsanteil an der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und aus ausgeschütteten Nationalbank-Gewinnen vorgesehen. Der weitere Einsatz von Verpflichtungskrediten oder gar eine Finanzierung über das ordentliche Budget sind nicht zielführend, weil damit die nötigen Mittel und die langfristige Planungssicherheit für eine öffentliche Aufgabe in der vorgesehenen Grössenordnung über einen langen Zeitraum bis 2050 und der Einsatz zweckgebundener Gelder wie der klimabedingte Anteil an den LSVA-Erträgen nicht sichergestellt werden kann In begrenztem Umfang und nach dem Willen des Grossen Rats sollen auch allgemeine Staatsmittel verwendet werden können. Zudem sind Mittel aus den bis 2030 befristeten Ergänzungsbeiträgen des Bundes für die ressourcenschwächeren Kantone zur Dämpfung der negativen Auswirkungen der Steuer-AHV-Vorlage (STAF) vorgesehen. Damit erfüllt das BKliG den Grundsatzentscheid des Grossen Rats, weder neue oder höhere Abgaben und Steuern noch Steuererhöhungen einzuführen. Das BKliG sieht neu eine Evaluation der Spezialfinanzierung Klimaschutz vor. Spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes wird die Regierung die Spezialfinanzierung auf deren Notwendigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit überprüfen. Gestützt darauf kann der Grosse Rat darüber befinden, ob die Spezialfinanzierung weitergeführt werden soll.
Klares Bekenntnis zum Klimaschutz
Mit dem AGD leistet der Kanton seinen Beitrag, die globale Klimaerwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen und die Treibhausgasemissionen auf Netto-Null ab 2050 zu senken. Ein zentraler Fokus liegt auf der Umstellung hin zu erneuerbaren Energien. Gegenwärtig fliessen jährlich mehr als 400 Millionen Franken aus Graubünden ab für fossile Energieträger, der grösste Teil davon ins Ausland. Dieser könnte mit Umsetzung des AGD teilweise oder ganz der einheimischen Wirtschaft zufliessen. Der Kanton Graubünden geht mit gutem Beispiel voran und verpflichtet sich, mit der kantonalen Verwaltung bereits bis 2040 das Netto-Null-Ziel zu erreichen.
Es ist geplant, den Neuerlass BKliG und die dazugehörige Verordnung per 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.
Weitere Informationen zum «Aktionsplan Green Deal für Graubünden» resp. dem Weg hin zum Ziel «Netto-Null-Treibhausgasemissionen 2050» finden Sie auf der kantonalen Website www.klimawandel.gr.ch.
Beilage:
Botschaft Aktionsplan «Green Deal für Graubünden» - Erlass eines Gesetzes über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zum Klimaschutz in Graubünden (BKliG)
Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Jon Domenic Parolini, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. +41 81 257 27 01 (erreichbar von 14.30 bis 15.30 Uhr), E‑Mail Jondomenic.Parolini@ekud.gr.ch
zuständig: Regierung