Die Personalkommission ist Gesprächspartnerin und beratendes Organ der Regierung in Personalangelegenheiten. Ihr werden die wichtigen Personalgeschäfte unterbreitet, wie insbesondere geplante Änderungen des Personalgesetzes und der zugehörigen Verordnungen oder die Festsetzung des Teuerungsausgleichs.
Die Personalkommission besteht grundsätzlich aus elf Mitgliedern und zehn Stellvertretenden, wobei die Vorsteherin oder der Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden das Präsidium ausübt und die Regierung die übrigen Mitglieder, die Stellvertretenden und das Aktuariat wählt. Die Personalverbände haben für die Wahl von sechs Mitgliedern und sechs Stellvertretenden ein verbindliches Vorschlagsrecht und können darüber hinaus als Beobachtende zu den Sitzungen eingeladen werden.