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Der Kanton Graubünden kann Beiträge für Massnahmen an bestehenden Bauten gewähren, wenn damit ein kleinerer Energiebedarf erzielt wird, als die energetischen Anforderungen verlangen. Förderbeiträge für die Sanierung der Gebäudehülle können innerhalb folgender Förderprogramme ausgerichtet werden: 

Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich

Erforderliche Beilagen bei der Gesuchstellung

1. Unterschriebenes Gesuchsformular
2. Situationsplan mit Kennzeichnung des Objektes
3. Baueingabepläne Bestand/Abbruch/Neu farbig markiert
4. Aktuelle Fotos der Gebäudeansichten und der zu sanierenden Gebäudeteile

5. Offerten

Fenster: 
Detaillierte Offerte der Fenster mit Angaben zum Glas U-Wert (Ug) und Abstandhalter (Randverbund) oder Minergie-Modul
Dämmungen:
Detaillierte Offerten der zu sanierenden Gebäudeteile (Dach, Fassade, etc.) inkl. Lambdawert


6. Flächenberechnung pro Bauteil

Fenster:
Berechnung der Gesamtfläche (Mauerlichtmass) anhand der einzelnen Fenster oder Flächenauszug des Fensterbauers
Dämmungen:
Berechnungen der Flächen anhand der Pläne oder, falls keine vorhanden sind, anhand von Fotos mit Flächenzeichnungen

7. Energetische Kennzahlen

Fenster:
bereits in der Offerte enthalten
Dämmungen:
U-Wert-Berechnung mit Schichtaufbauten der beantragten Gebäudeteile und Angaben zu bereits bestehenden Dämmungen

8. Eigenleistungen

Grundsätzlich können alle Arbeiten in Eigenleistung ausgeführt werden. In diesem Fall muss dem Gesuch keine Offerte beigelegt werden. Nach der Sanierung müssen dem Abschlussformular Kaufbelege der Dämmmaterialien beigelegt werden und die Arbeiten sind anhand von Fotos nachvollziehbar zu dokumentieren. Dämmarbeiten sollen zu diesem Zweck mit einem Massstab fotografiert werden. Die Situation im Sparrenbereich bei Steildächern muss ebenfalls fotografiert werden. Die Flächenberechnungen müssen plausibel sein. Es werden höchstens 100% der Materialkosten bezahlt.

9. Gesamtsanierung
Bei einer Gesamtsanierung (Fassade, Fenster, Dach/Estrichboden) ist zusätzlich das Gesuchsformular "Gesamtsanierungsbonus (Bonus Gebäudehülleneffizienz)" einzureichen.

10. GEAK-Plus
Ab einer Fördersumme von CHF 10'000.- ist ein GEAK-Plus erforderlich. Wenn der GEAK-Plus für die gegebene Gebäudekategorie nicht möglich ist, ist eine Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE einzureichen.

Erforderliche Beilagen beim Gesuchsabschluss

1. Unterschriebenes Abschlussformular

2. Fotos

Fenster:
Nahansicht eines ausgeführten Fensters und alle Ansichten des Gebäudes
Dämmungen:
Fotos der Gebäudeansichten und der sanierten Gebäudeteile sowie energetisch wichtiger Details inkl. eingebautes Dämmmaterial (max. 10 Aufnahmen)

3. Rechnungen (Kopien)

Fenster:
Detaillierte Rechnung mit Angabe zum Glas U-Wert (Ug), Glasabstandhalter und Gesamtfläche der sanierten Fenster (Mauerlichtmass)
Dämmungen:
Alle relevanten Unternehmerschlussrechnungen der energetischen Massnahmen mit Markierung der Isolationsmaterialien, der Dämmstärken und den Flächen in m2 und Zuweisung der Dämmungen zu den entsprechenden Bauteilen. Bei Fällen ohne detaillierte Unternehmerschlussrechnung: Werkvertrag oder Auftragsbestätigung beilegen

4. Dämmungen
Falls der Schichtaufbau gegenüber dem Antrag geändert wurde: neue Berechnung der U-Werte

5. Eigenleistungen
Fotos der ausgeführten Arbeiten mit der ersichtlichen Dämmstärke (mit Messstab fotografieren)
Einkaufs-/Lieferbelege der eingebauten Dämmmaterialien mit Zuweisung zu den entsprechend.

Gesamtsanierungsbonus

Erforderliche Beilagen bei der Gesuchstellung

1. Unterschriebenes Gesuchsformular

Erforderliche Beilagen beim Gesuchsabschluss

1. Unterschriebenes Abschlussformular

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