Neubauten/Ersatzneubauten mit Vorbildcharakter (MINERGIE-P)
Der Kanton Graubünden kann finanzielle Beiträge für Neubauten mit Vorbildcharakter gewähren. Ersatzneubauten sind den Neubauten gleichgestellt. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass das Gebäude dem MINERGIE-P Standard entspricht.
Erforderliche Beilagen für die Gesuchstellung
1. Unterschriebenes Gesuchsformular
2. Situationsplan mit Kennzeichnung des Objektes
3. Baueingabe-Pläne (Massstab 1:100) in einfacher Ausführung
4. Provisorisches MINERGIE-P-Zertifikat oder bei gleichzeitiger Einreichung des MINERGIE-P-Antrages eine Kopie des
unterzeichneten Antragformulars.
Erforderliche Beilagen beim Gesuchsabschluss
1. Unterschriebenes Abschlussformular
2. MINERGIE-P Zertifikat (Kopie)
Gesuch stellen oder abschliessen