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Werden in bestehenden Bauten Anlagen zur Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Energieträgern installiert oder Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz getroffen, kann sich der Kanton an den Kosten beteiligen.

 

Förderbeiträge für erneuerbare Energieträger können innerhalb folgender Förderprogramme ausgerichtet werden: