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Mit Verkehrsberuhigungsmassnahmen soll der Strassenverkehr verträglicher abgewickelt werden. Dazu zählen zum Beispiel Massnahmen wie die Reduktionen von Geschwindigkeitslimiten und die Aufwertung von Strassenräumen durch bauliche Massnahmen. Auch der strassengebundene öffentliche Verkehr wird durch diese Massnahmen tangiert: Häufig führen sie zu einer Reduktion der Durchschnittsgeschwindigkeit. Die dadurch entstehenden Fahrzeitverlängerungen können zu Verspätungen, nicht mehr gewährleisteten Anschlüssen und schlussendlich zu höheren Betriebskosten durch die Notwendigkeit des Einsatzes von zusätzlichen Bussen führen.

Nicht zuletzt wird auch der Fahrkomfort durch häufiges Abbremsen und Anfahren reduziert. Wenn auf durch den ÖV befahrenen Strassenabschnitten solche Massnahmen umgesetzt werden, ist zwingend darauf zu achten, dass die Verkehrsberuhigungsmassnahmen "busfreundlich" umgesetzt, sprich die Busse möglichst nicht durch Rechtsvortritte, Verkehrsberuhigungselemente, etc. ausgebremst werden. Verschiedene Massnahmen helfen dabei, Verlustzeiten zu vermeiden: ÖV-Korridore mit geeigneten Vortrittsregelungen ohne bauliche Hindernisse, Verkehrsmanagement zur Stauverhinderung, Gestaltung der Haltestellen zur Führung des Buses als Pulkführer, Beschleunigung in Knoten oder Eigentrassierung.

Weitere Informationen finden sich in der Studie "Wie funktioniert der ÖV bei Tempo 30? Empfehlungen für einen attraktiven öffentlichen Verkehr" des VCS Verkehrs-Club der Schweiz.

Wie funktioniert der ÖV bei Tempo 30?