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Das gesetzliche Messwesen hat die folgenden Ziele:

  • Korrekte Mengenangaben im Handel und im Geschäftsverkehr
  • Keine Gefährdung durch Fehlmessungen in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und öffentliche Sicherheit.

Die Eichung der im Handel eingesetzten Messmittel sowie die Kontrolle der Angaben von Mengen ist Sache der Kantone.  

Das kantonale Eichamt untersteht dem Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden und hat folgende Aufgaben:

A) Eichung von im Handel und Verkehr benützte und bereit gehaltene Messmittel gemäss den Bestimmungen im Bundesgesetz über das Messwesen.

Der Eichmeister ist für die Eichung der folgenden Messmittel zuständig:

  • Waagen und Gewichtsstücke
  • Abgasmessgeräte für Verbrennungsmotoren
  • Dieselrussmessgeräte
  • Durchflussmessapparate für Flüssigkeiten ausser Wasser (Zapfsäulen, Messanlagen auf Tankfahrzeugen, Milchmessanlagen)
  • Hohlmasse, wie Gefässe, und Fässer
  • Längenmessgeräte wie Massstäbe, Bandmasse, Eichkluppen, Laserprofiler 

B) Vollzug der Mengenangabeverordnung

Durch ein statistisches Prüfverfahren wird die Mengenangabe von Fertigpackungen überprüft.  

C) Periodische Überwachung der verwendeten Messmittel (Nachschau)

D) Marktüberwachung

Stempel: GR+1

Eichmeister/Eichamt

Kantonales Eichamt GR+1

G.O. Michel, Eichmeister
Lichtensteinweg 16
7000 Chur
 
Tel. 081 356 03 93
E-Mail: eichamt-gr1@bluewin.ch

Eichkreis

ganzer Kanton Graubünden

 

Name, VornameOrtFunktionGewählt bis
Michel Gian OttoChurEichmeisterunbefristet