Auf Ersuchen des Staatssekretariates für Migration (SEM) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) wurden in den Kantonen anfangs 1997 so genannte Rückkehrberatungsstellen (RKB) geschaffen. Die Rückkehrberatungsstellen wurden in den Kantonen den bereits bestehenden Organisationen oder Dienststellen, welche sich schon bisher mit den betreffenden Ausländerkategorien beschäftigten, angegliedert. Im Kanton Graubünden hat das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG) diese Aufgabe dem Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden, Abteilung Asyl und Rückkehr, übertragen.
Die Rückkehrberatungsstelle hat in erster Linie den Auftrag, die kontrollierte freiwillige und pflichtgemässe Ausreise von Personen aus dem Asylbereich in umfassender Weise zu fördern. Die Rückkehrberatungsstelle berät Betroffene im Einzelfall und entwickelt mit ihnen individuelle Rückkehrpläne. Rückkehrhilfe ist eine aktive Förderung der Ausreise und der Rückkehr durch Leistung von Unterstützung in finanzieller oder anderer geeigneter Form.