Navigation

Inhaltsbereich

Zivilrecht  

I. Die Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen

A) Allgemeines

1. Bund

Das Zivilstandswesen ist Sache des Bundes. Das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartment ist eidgenössische Aufsichtsbehörde.

2. Kanton

Jeder Kanton hat seine eigene Aufsichtsbehörde zu bestellen. Das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden übt in dieser Funktion die Aufsicht über die bündnerischen Zivilstandsämter aus. Es hat all diejenigen Verfügungen und Anordnungen zu treffen, welche die eidgenössische Zivilstandsverordnung der kantonalen Aufsichtsbehörde überträgt.

B) Dienstleistungen und Aufgaben

Aufsicht und Qualitätssicherung

Das Amt instruiert die im Zivilstandsdienst tätigen Personen und nimmt regelmässig in den einzelnen Zivilstandsämtern Inspektionen der Beurkundungen vor und prüft den zuverlässigen Vollzug der Aufgaben des Zivilstandsamtes.

Es unterstützt und berät die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten bei spezifischen Fragen zur Beurkundung (1st-level-Support).

Es ordnet Berichtigungen und Löschungen von beurkundeten Personenstandsdaten an, soweit solche in die Zuständigkeit der Zivilstandsbehörden fallen.

Ausländische Urkunden

Das Amt prüft die Dokumente und verfügt die Beurkundung von im Ausland erfolgten Zivilstandsfällen.

Prüfung der Zivilstandsdokumente

Bei der Aufnahme ausländischer Personen in das Personenstandsregister (Infostar) ist das Amt zuständig für die Überprüfung der ausländischen Urkunden. Es legt fest, in welchen Fällen ausländische Dokumente und Urkunden zur Prüfung vorzulegen sind.

Bewilligung zur Bekanntgabe von Personendaten aus Zivilstandsregistern

Das Amt prüft Gesuche von Privatpersonen und Forschenden und erteilt die Bewilligung zur Bekanntgabe von Personendaten – in Einzelfällen auch zur Einsicht in die Register.

II. Das Zivilstandsamt

A) Allgemeines

Das Zivilstandsamt ist Anlaufstelle für Personen, die sich mit einem zivilstandsrelevanten Ereignis konfrontiert sehen oder die eine Zivilstandsurkunde benötigen. Im Kanton Graubünden ist das Zivilstandsamt organisatorisch den Kreisen (ab 01.01.2016 den Regionen) oder bei mehreren Kreisen der dafür zuständigen Kommission unterstellt.

Welches Zivilstandsamt ist (in der Regel) wofür zuständig?

- das Zivilstandsamt am Ort des Ereignisses bzw. am Ort der Entscheidung

     ►   Beurkundung der natürlichen Ereignisse: Geburt, Tod

     ►   Beurkundung des Gerichtsurteils (Scheidung, Feststellung des Kindsverhältnisses) oder des Behördenentscheides (Namensänderung)

 - Das für den Wohnort zuständige Zivilstandsamt

     ►   Ehevorbereitungsverfahren

     ►   Aufnahme (Beurkundung des Personenstandes) ausländischer Personen

 - Wahlweise ein Zivilstandsamt in der Schweiz

     ►   Trauung

     ►   Entgegennahme von Namenserklärungen

     ►   Kindesanerkennung

     ►   Vorsorgeauftrag (Tatsache der Errichtung und Hinterlegungsort, Änderung, Löschung)

 - Das Zivilstandsamt am Heimatort

     ►   Einbürgerungen

     ►   Beurkundung von ausländischen Ereignisse, wenn Schweizerbürger betroffen sind

     ►   Eintragung der umfassenden Beistandschaft und deren Aufhebung


B) Die Zivilstandsbeamtin / der Zivilstandsbeamte

Die Zivilstandsbeamtin bzw. der Zivilstandsbeamte ist zuständig für die Beurkundung des Personenstandes (Geburt, Tod, Ehe, eingetragene Partnerschaft), der familienrechtlichen Beziehungen (Eltern-Kind-Beziehung) sowie des Bürgerrechts.Im Jahr 2003 wurde das elektronisch geführte Personenstandsregister (Infostar) eingeführt. Die rechtsgültige Beurkundung der Personenstandsdaten erfolgt seither ausschliesslich in diesem Register. Die bisher in Papierform geführten Register wie Geburts-, Ehe- und Todesregister, die Bürger- und Familienregister werden weiterhin von den Zivilstandsämtern verwaltet. Beide, das Personenstandsregister und die Papierregister, bilden in ihrer Gesamtheit das Zivilstandsregister.

Die Tätigkeit als Zivilstandsbeamtin oder Zivilstandsbeamter setzt den eidgenössischen Fachausweis für Zivilstandsbeamtinnen und -beamte voraus. Der erworbene Titel „eidgenössisch diplomierte/r Zivilstandsbeamtin/er" ist geschützt und berechtigt zur selbständigen Führung eines Zivilstandsamtes Zwei Jahre Praxis im Bereich Zivilstandswesen sind Voraussetzung zur Zulassung an die Fachprüfung. Die Ausbildung ist modular aufgebaut: Basismodul – Zertifizierungsmodule – Vorbereitungskurs für die Fachprüfung.


C) Die Zivilstandsregister

Durch das elektronische Register Infostar sind die Zivilstandsämter gesamtschweizerisch vernetzt. Die Zuständigkeit für die Beurkundung liegt jedoch nach wie vor beim Zivilstandsamt am Ort des Ereignisses bzw. der Abgabe einer Erklärung.


D) Auszüge aus Zivilstandsregistern

Es können Urkunden zum Nachweis
    - eines beurkundeten Ereignisses 
    - des aktuellen Personenstandes 
    - der aktuellen Familienbeziehungen 
    - des Kantons- und Gemeindebürgerrechtes einer Person bezogen werden.

Urkunden über ein im Personenstandsregister beurkundetes Ereignis (Geburt, Trauung, Anerkennung eines Kindes, Namensänderung usw.) werden vom Zivilstandsamt ausgestellt, das den Vorgang beurkundet hat.

Der Personenstandsausweis für schweizerische Staatsangehörige wird vom Zivilstandsamt des Heimatortes, die Bestätigung über den registrierten Personenstand für ausländische Staatsangehörige vom Zivilstandsamt des Wohnortes ausgestellt.

Der Familien- oder der Partnerschaftsausweis wird vom Zivilstandsamt ausgestellt, das letzte Ereignis bezüglich des Familienstandes beurkundet hat. Schweizerbürger können dieses Dokument auch beim Heimatort beziehen. – Der Ausweis über den registrierten Personenstand kann beim Zivilstandsamt des Heimatortes des Schweizerbürgers bzw. bei jenem des Wohnortes des ausländischen Staatsangehörigen bezogen werden.