Navigation

Inhaltsbereich

Kosten für Covid-19-Tests werden seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr vom Bund übernommen. Die Kosten für einen Covid-19-Test müssen somit ab dem 1. Januar 2023 von der getesteten Person selbst bezahlt werden. Ärztlich angeordnete Tests werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen, sofern der Test notwendig ist, um das weitere medizinische Vorgehen zu bestimmen. Dies vorbehaltlich der Franchise und des Selbstbehalts.

 Informationen in Sprachen der Migrationsbevölkerung
Für Migrantinnen und Migranten der Schweiz stellt das BAG Informationen in diversen Sprachen zur Verfügung.

Ich habe Symptome

Ein Corona-Test ist prinzipiell nicht nötig. Bei leichten Symptomen bleiben Sie zu Hause, bis Sie sich wieder gesund fühlen. Bei schwereren Symptomen konsultieren Sie bitte Ihren Arzt / Ihre Ärztin. Über die Notwendigkeit eines Corona-Tests entscheidet der behandelnder Arzt / die behandelnde Ärztin.

Ich habe keine Symptome

Ein Corona-Test ohne Anlass ist nicht nötig. Grundsätzlich sind keine besonderen Vorsichtsmassnahmen mehr nötig. Sie entscheiden, ob Sie im Sinne der Prophylaxe vor Treffen in Alters- und Pflegeheimen einen kostenpflichtigen Antigen Schnell Test in der Apotheke machen wollen. 

Wer übernimmt die Kosten der Tests?

  • Kosten für Covid-19-Tests werden seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr vom Bund übernommen. Die Kosten für einen Covid-19-Test müssen somit ab dem 1. Januar 2023 von der getesteten Person selbst bezahlt werden.
  • Ärztlich angeordnete Tests hingegen werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen, sofern der Test notwendig ist, um das weitere medizinische Vorgehen zu bestimmen. Dies vorbehaltlich der Franchise und des Selbstbehalts.
  • Ebenso werden die Kosten von Analysen auf Sars-CoV-2, welche bei Personen, die sich in einem stationären Aufenthalt nach Artikel 49 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.102) befinden, übernommen.
  • Testkosten in Apotheken und in den meisten Testzentren müssen in jedem Fall von der getesteten Person selbst bezahlt werden, selbst wenn der Test auf ärztliche Anordnung erfolgt.

 

Weitere Informationen zum Testen und zu den Testarten finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit BAG.