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Stellung der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft ist funktionell und materiell ein unabhängiges Organ der Strafrechtspflege. Administrativ ist sie dem Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit zugeordnet. In der Sache selbst ist sie direkt Gesetz und Recht unterworfen. Die damit verbundene Selbständigkeit schliesst ein Leitungs- und Weisungsrecht der Regierung und des Grossen Rates bezüglich der einzelnen Strafuntersuchungen aus.

Aufgaben

Die Staatsanwaltschaft führt gegen Erwachsene und Jugendliche in Fällen von Verbrechen, Vergehen und Übertretungen Strafuntersuchungen und hat den staatlichen Strafanspruch durchzusetzen. Die Staatsanwaltschaft bearbeitet zudem interkantonale und internationale Rechtshilfeersuchen.

Organe

Die Staatsanwaltschaft steht unter der Leitung des Ersten Staatsanwaltes und seines Stellvertreters. Strafuntersuchungen gegen Erwachsene werden von den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, jene gegen Jugendliche von der Jugendanwältin und dem Jugendanwalt geführt.

Der Strafbefehl

Hat die beschuldigte erwachsene Person im Vorverfahren den Sachverhalt eingestanden oder ist dieser anderweitig ausreichend geklärt, so erlässt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, wenn sie, unter Einrechnung einer allfällig zu widerrufenden bedingten Strafe oder bedingten Entlassung, eine der folgenden Strafen für ausreichend hält:
  • eine Busse;
  • eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen;
  • eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten.
In Übertretungssachen können Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter selbständig Strafbefehle erlassen.

Anklage- und Rechtsmittelbehörde

Die Staatsanwaltschaft vertritt die Anklage vor den Regionalgerichten und ist befugt, gegen deren Urteile beim Kantonsgericht Berufung einzulegen. Gegen Urteile des Kantonsgerichtes kann sie beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen erheben.

Standorte

Der Hauptsitz der Staatsanwaltschaft befindet sich in Chur. Sie verfügt über Zweigstellen in Davos, Ilanz, Roveredo, Samedan und Thusis.