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Das Einreichen von Rechtsschriften, Gesuchen und anderen Nachrichten mittels gewöhnlicher E-Mail, Fax und dergleichen ist nicht zulässig. Mit diesen Kommunikationsmitteln können keine gültigen Prozesshandlungen bewirkt werden. Eingaben mittels elektronischen Datenträgern (CD-/DVD-ROM, USB-Stick etc.) werden aus Sicherheitsgründen nicht akzeptiert.

Elektronischer Rechtsverkehr - Eingaben via sicheres E-Mail

Die Parteien können ihre Eingaben auch in elektronischer Form einreichen (Art. 110 Abs. 2 StPO). Zu beachten ist insbesondere, dass eine rechtsgültige Eingabe mit einer gewöhnlichen E-Mail nicht möglich ist. Vielmehr muss dafür ein spezieller Zugangskanal gewählt werden, nämlich eine anerkannte Plattform für die sichere Zustellung. Zudem müssen die Eingaben mit einer anerkannten, qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Die Staatsanwaltschaft ist bei IncaMail registriert.

Es gilt sodann Folgendes:

  1. Eingaben müssen im Format PDF erfolgen und sind eindeutig zu bezeichnen und bei Bedarf zu nummerieren.
  2. Die Eingaben müssen mit einem qualifizierten Zertifikat elektronisch signiert werden.
  3. Die PDF-Dokumente sind innert Frist über die Zustellplattform an die offizielle Zustelladresse der Staatsanwaltschaft zu senden, und zwar mit der Versandart "Einschreiben".

Elektronischer Zustellungen der Staatsanwaltschaft an die Parteien

Die Staatsanwaltschaft ist einstweilen nicht verpflichtet, elektronisch zu antworten. Solange sich aus Gesetzgebung oder Rechtsprechung nichts Gegenteiliges ergibt, beschlägt der elektronische Rechtsverkehr im Kanton Graubünden vorerst nur den Empfang von Eingaben, nicht aber die Zustellung von Entscheidungen, prozessleitenden Verfügungen, Vorladungen etc. durch Gerichte und Behörden.