Gebrauchsgegenstände
Zum Thema Gebrauchsgegenstände stellen wir die nachfolgenden
Informationen zur Verfügung. Entsprechende Auslegungen zum Lebensmittelrecht
sind rechtlich nicht verbindlich.
Für einen Gebrauchsgegenständebetrieb besteht die
Möglichkeit, Proben bei uns untersuchen zu lassen.
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