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Alp Flix, © STiS, Lorenz A. Fischer (Autor Lorenz A. Fischer)

Landwirtschaftliche Gewerbe und Grundstücke

Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) regelt den Rechtsverkehr mit landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken. Es bezweckt die Förderung des bäuerlichen Grundeigentums, dessen Selbstbewirtschaftung und die Bekämpfung übersetzter Preise für landwirtschaftlichen Boden.

Das Gesetz enthält Bestimmungen über den Erwerb von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken, die Verpfändung landwirtschaftlicher Grundstücke sowie die Teilung landwirtschaftlicher Gewerbe und die Zerstückelung landwirtschaftlicher Grundstücke.

Bewilligungen

Das Grundbuchinspektorat und Handelsregister (GIHA) ist im Kanton Graubünden die Bewilligungsbehörde des BGBB. Das GIHA ist für die Erteilung von Bewilligungen und den Erlass von Feststellungsverfügungen im Zusammenhang mit den öffentlich-rechtlichen Beschränkungen zuständig.

Insbesondere sind dies:

  • Bewilligungen von Ausnahmen zum Realteilungs- und Zerstückelungsverbot
  • Bewilligungen zum Erwerb durch Private und das Gemeinwesen
  • Bewilligungen von Ausnahmen vom Prinzip der Selbstbewirtschaftung
  • Bewilligungen zur Überschreitung der Belastungsgrenze
  • Feststellungen über die Unterstellung und Anwendung
  • Feststellungen der Gewerbeeigenschaft
  • Feststellungen der Erwerbsmöglichkeiten

Pachtzinskontrollstelle

Als Pachtzinskontrollstelle prüft das Grundbuchinspektorat und Handelsregister (GIHA) die Einspracheerhebung gegen vereinbarte Pachtzinse für einzelne landwirtschaftliche Grundstücke bei der Bewilligungsbehörde (Art. 43 LPG).