Kinder- und Jugendheime finanzieren sich in der Regel über die Tagestaxen der betreuten Kinder und Jugendlichen. Die Regierung des Kantons Graubünden legt eine Maximaltaxe fest.
Weitere Informationen
Informationen zur IVSE-Anerkennung finden Sie hier.
Informationen zu ausserkantonalen Nutzenden und Angeboten sowie Kostenübernahmegarantien (KÜG) finden Sie hier.