Sozialamt
Uffizi dal servetsch social
Ufficio del servizio sociale
Fachstelle Pflegefamilien und AdoptionenGrabenstrasse 87001 ChurTel. +41 81 257 26 54familie@soa.gr.ch
Kinder, die nicht in der eigenen Familie aufwachsen können, benötigen ein Umfeld, das ihnen Sicherheit und langfristig stabile Beziehungen ermöglicht. Das Ziel ist, für jedes Kind und die adoptionswilligen Personen die bestmögliche Lösung zu finden.
Das Sozialamt ist die kantonale Zentralbehörde für Adoptionen im Kanton Graubünden. Eine Adoption begründet ein Eltern-Kind-Verhältnis, ohne Berücksichtigung der genetischen Abstammung. Eine Adoption nach schweizerischem oder internationalem Recht setzt ein Pflegeverhältnis von mindestens einem Jahr voraus. Das Pflegeverhältnis ist bewilligungspflichtig. Im Auftrag der kantonalen Zentralbehörde Adoption führt die Fachstelle Pflegefamilien und Adoptionen mit adoptionswilligen Personen Abklärungsgespräche durch und verfasst einen Sozialbericht. Die kantonale Zentralbehörde Adoption überprüft die Eignung der adoptionswilligen Personen und erteilt die Bewilligung zur Aufnahme eines Pflegekindes. Für den Adoptionsbeschluss ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig.
Link zur Internetseite des Verbands der Kantonalen Zentralbehörden Adoption (VZBA): www.adoption-schweiz.ch