Sozialamt
Uffizi dal servetsch social
Ufficio del servizio sociale
Für schulpflichtige Kinder ab dem Kindergartenalter bieten Gemeinden vermehrt Betreuung über Mittag und am Nachmittag an. Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Schulträgerschaften. Informationen über das Angebot eines Mittagstischs oder Schülerhorts sind über die Schulträgerschaft der Wohngemeinde erhältlich. Für die Betreuung während der Schulzeit werden keine Vergünstigungen gewährt.
Während den Schulferien bieten einzelne Gemeinden Betreuungsangebote für schulpflichtige Kinder an. Sie finden während einzelnen Wochen oder den gesamten Schulferien statt. Das Schulinspektorat hat die Aufsicht über die Angebote. Die Vergünstigungen für die Betreuung während den Schulferien werden direkt an die Schulträgerschaften gewährt. Daher erhalten die Erziehungsberechtigten für die Ferienbetreuung keine Vergünstigung. Die zuständigen Schulträgerschaften geben gerne Informationen zu den Angeboten. Zurzeit bieten folgende Schulträgerschaften Ferienbetreuung an: