Sozialamt
Uffizi dal servetsch social
Ufficio del servizio sociale
Für schulpflichtige Kinder ab dem Kindergartenalter bieten Gemeinden vermehrt Betreuung über Mittag und am Nachmittag an. Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Schulträgerschaften. Informationen über das Angebot eines Mittagstischs oder Schülerhorts erhalten Sie bei der Schulträgerschaft Ihrer Gemeinde.
Während den Schulferien bieten einzelne Gemeinden Betreuungsangebote für schulpflichtige Kinder an. Sie finden während einzelnen Wochen oder den gesamten Schulferien statt. Das Schulinspektorat hat die Aufsicht über die Angebote.
Informationen zu den Angeboten erhalten Sie bei den zuständigen Schulträgerschaften. Zurzeit bieten folgende Schulträgerschaften Ferienbetreuung an.