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Spielgruppen ermöglichen stundenweise Angebote für Kinder im Vorschulbereich, ab zweieinhalb Jahren bis Kindergarteneintritt und bieten beispielsweise Kreativ-, Mal-, Werk-, Musik-, Wald-, Sprach-, Natur-Spielgruppe etc. an.

Die Öffnungszeiten einer Spielgruppe betragen höchstens 30 Stunden pro Woche und höchstens drei Stunden am Stück. Eine Spielgruppe bietet pro Kind höchstens drei Betreuungssequenzen pro Woche, wobei nur eine Betreuungssequenz am selben Tag stattfindet. Betreutes Mittagessen und Mittagsbetreuung werden in der Regel nicht angeboten. Angebote, die über diesen zeitlichen Rahmen hinausgehen, gelten als Kindertagestätten. Diese sind bewilligungspflichtig.

Spielgruppen finanzieren sich über Elternbeiträge und weitere Einnahmen. Für die Betreuung in Spielgruppen werden keine Vergünstigungen gewährt.

Empfehlungen für Spielgruppen im Kanton Graubünden

Spielgruppen sind ein wichtiges Angebot der Frühen Bildung. Zur Regelung dieser Bildungsangebote, zur Abgrenzung gegenüber anderen Angeboten der Frühen Kindheit und als Ausdruck des politischen Willens wurde in Zusammenarbeit mit Bündner Fachpersonen vorliegende Regelung erarbeitet. Diese Regelung richtet sich an alle Spielgruppen im Kanton Graubünden. Sie definiert was eine Spielgruppe ist, insbesondere in Abgrenzung zu Kindertagesstätten, legt Empfehlungen fest und konkretisiert die rechtlichen Vorgaben.

Zur Selbstevaluation der schriftlichen Grundlagen der Spielgruppe steht ein Formular zur Verfügung. Es dient zur Standortbestimmung bezüglich Umsetzung der Empfehlungen und zur Reflexion von Verbesserungsmöglichkeiten und Qualitätsentwicklung.