IVSE – Bereich B: Einrichtungen für erwachsene Personen mit Behinderung
Die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) regelt die Abgeltung der Kosten unter den Kantonen, wenn ein Mensch mit Behinderung in einer stationären Einrichtung ausserhalb des Wohnkantons untergebracht wird.
Eintritt
Vor dem Eintritt einer betroffenen Person in eine Einrichtung ausserhalb ihres Wohnsitzkantons ist beim Wohnsitzkanton ein Gesuch für eine Kostenübernahmegarantie einzureichen.
Mutationen
Mutationen in Bezug auf eine Person, für die eine Kostenübernahmegarantie erteilt wurde, müssen mit dem Formular Mutationsmeldung dem Wohnsitzkanton mitgeteilt werden.
Austritt
Tritt eine Person, für die eine Kostenübernahmegarantie erteilt wurde, aus einer Einrichtung aus, muss dies mit dem Formular Austrittsmeldung dem Wohnsitzkanton mitgeteilt werden.
Kostenbeteiligung
Personen mit Behinderung müssen sich an den Kosten geschützter Wohnangebote beteiligen.
Kontakt
Bitte senden Sie die Formulare an die IVSE-Verbindungsstelle.
Haben Sie konkrete Fragen zum Bereich B? Bitte wenden Sie sich an den Fachbereich Behindertenintegration des Sozialamts. |