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Die Kulturförderung des Kantons Graubünden basiert auf dem Gesetz über die Förderung der Kultur (Kulturförderungsgesetz, KFG; BR 494.300) und der Verordnung zum Gesetz über die Förderung der Kultur (Kulturförderungsverordnung, KFV; BR 494.310). Der Kanton setzt sich mit verschiedenen Fördermassnahmen ein für ein vielfältiges kulturelles Leben und eine lebendige Auseinandersetzung mit den gelebten Traditionen. Die kantonale Förderung soll in ihrer Gesamtheit möglichst vielen Bevölkerungsgruppen die Teilnahme am kulturellen Leben ermöglichen.

Die kantonale Kulturförderung vergibt einmalig gesprochene Beiträge an Projekte in unterschiedlichen Sparten. Es werden experimentelle, volkstümliche und etablierte Kulturaktivitäten und Kunstformen aus folgenden Bereichen unterstützt:

- Bildende Kunst
- Angewandte Kunst
- Film
- Literatur
- Musik
- Tanz
- Theater
- Geschichte und Gedächtnis
- Vermittlung und Austausch

Die kantonale Kulturförderung unterstützt subsidiär; sie ist stets ergänzend zu Privaten und Gemeinden tätig.

Zudem unterstützt der Kanton kulturelle Institutionen von kantonaler Bedeutung mit jährlich wiederkehrenden Subventionen. 

Der Kanton Graubünden fördert auch professionelle Künstlerinnen und Künstler durch Werkbeiträge, die jährlich im Rahmen von Wettbewerben ausgeschrieben und vergeben werden. Die Kulturförderung Graubünden schreibt zur stärkeren Profilierung kultureller Leistungen alle zwei Jahre zwei Atelierstipendien in Rom aus.  

Auf Antrag der Kulturförderungskommission vergibt die Regierung jährlich Förder- und Anerkennungspreise. Herausragende kulturelle und wissenschaftliche Leistungen können mit dem Bündner Kulturpreis ausgezeichnet werden.