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Cover Bundsbrief

Florian Hitz, Immacolata Saulle Hippenmeyer: Der Bundsbrief vom 23. September 1524, Beitrag zum Jubiläum "500 Jahre Freistaat der Drei Bünde", Chur, 2024

 

Die Vereinigung der Drei Bünde wurde 1524 in einem Bundsbrief festgehalten. Dieses Dokument wird nun im Rahmen des Jubiläums Freistaat der Drei Bünde vom Staatsarchiv Graubünden in allen drei Kantonssprachen herausgegeben. Die Edition des Originaltextes wird begleitet von einer neusprachlichen Textwiedergabe sowie von einer ebenfalls in den drei Kantonssprachen gehaltenen historischen Darstellung.

Das Werk widmet sich der Gründung der Drei Bünde, ihrem Zusammenschluss im Bündnisvertrag vom 23. September 1524 und den Auswirkungen. Nach einer Schilderung der Ereignisse, die zur Bildung des Freistaats führten, folgt die Edition des Bundsbriefs von 1524. Wie das neue Staatsgebilde funktionierte, wird abschliessend beleuchtet.

Vor 500 Jahren legten der Graue Bund, der Gotteshausbund und der Zehngerichtebund mit einem Vertrag die Grundlage für einen neuen Staat - den Freistaat der Drei Bünde. Dieser war im frühneuzeitlichen Europa einzigartig: Die Staatsgewalt lag nicht in den Händen eines Herrschers oder einer reichen Oberschicht, sondern bei den 48 Gerichtsgemeinden, die den Freistaat bildeten.

Historische Darstellung in allen drei Kantonssprachen
Der Text des Bundsbriefs wird in der Originalsprache Frühneuhochdeutsch sowie auf Italienisch und Rätoromanisch, jeweils in der ältesten verfügbaren Übersetzung, veröffentlicht. Übertragungen in die heutige Sprache begleiten die historischen Texte. Dem Buch beigelegt ist eine fotografische Reproduktion des Bundsbriefs in Originalgrösse. Beim Bundsbrief handelt es sich um eine Urkunde mit angehängten Siegeln.

Flyer mit Bestellkarte