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Anmeldefrist: bis 29. November 2024, 16:00 Uhr!
Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt!


Bitte das untenstehende Formular vollständig ausfüllen!

Bitte den Trainings-/Übungsplan ausfüllen und unten anhängen.

Leider ist die Anmeldefrist bereits abgelaufen!

Nachteilsausgleich

Das Gutachten hält die Diagnose fest und soll Auskunft über Schweregrad und individuelle Auswirkungen auf das schulische Lernen sowie Hinweise für mögliche Massnahmen zum Nachteilsausgleich geben.

Die verspätete bzw. nachträgliche Geltendmachung eines Nachteilsausgleichs kann nicht berücksichtigt werden. Insbesondere besteht für Kandidatinnen und Kandidaten, die in Kenntnis einer bestehenden gesundheitlichen Beinträchtigung oder Behinderung die Aufnahmeprüfung ablegen, kein Anspruch auf deren Annullierung bzw. Wiederholung.

Amtsverfügung Nr. 305 vom 29. Juli 2013