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Die Aufnahmeprüfung 2025 für den Eintritt in eine Bündner Talentschule fand am 7. Februar 2025 statt.
Informationen über die Aufnahmeprüfung 2025 folgen im Herbst.

Verantwortung für die Durchführung der Aufnahmeprüfung

Die Vorbereitung, Durchführung und Bewertung der Aufnahmeprüfung wird durch eine Steuerungsgruppe vorgenommen. Sie fällt auch die Entscheide betreffend Zulassung oder Nichtzulassung zur Aufnahmeprüfung beziehungsweise Bestehen oder Nichtbestehen der Aufnahmeprüfung. Das Amt für Volksschule und Sport bestimmt die Mitglieder dieser Steuerungsgruppe.

Verordnung

Verordnung über das Aufnahmeverfahren betreffend Talentklassen 

Talentschulen

Angaben zu den Bündner Talentschulen finden Sie hier.

An allen Talentschulen werden Schnuppertrainings angeboten, um die Verantwortlichen kennenzulernen sowie einen Einblick in die praktische Aufnahmeprüfung zu erhalten. Es ist erwünscht, dass 1–2 der Schnuppertrainings an der gewünschten Schule besucht werden, damit ein Eindruck gewonnen werden kann. Der Besuch der Schnuppertrainings ist nicht obligatorisch (kein Bestandteil der Aufnahmeprüfung) und wird von den Talentschulen organisiert, für Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die gewünschte Schule.

Details zu den Schnuppertrainings sind ab Herbst auf der jeweiligen Schulwebsite verfügbar.