Die Schulträgerschaft kann Lehrpersonen, die während mindestens zehn Jahren und mit einem Pensum von mindestens 20 Wochenlektionen auf der Primarstufe oder der Sekundarstufe I beziehungsweise 14 Wochenstunden auf der Kindergartenstufe Unterricht erteilt haben einen bezahlten Weiterbildungsurlaub gewähren. Der Kanton beteiligt sich einmalig an den Kosten eines Weiterbildungsurlaubes von maximal 3 Monaten.
Im Schulgesetz Art. 64 und 84 sowie in der Schulverordnung Art. 58 und 69 finden Sie weitere Informationen.
Intensivweiterbildung
Informationen/Anmeldeunterlagen sind erhältlich bei:
Zentrum Weiterbildung, Müller-Friedbergstr. 34, 9400 Rorschach, Leitung Brigitte Kern oder Sekretariat,
071 858 71 50 oder weiterbildung@phsg.ch
www.phsg.ch