Grossverbraucher: Registrierung von Multisite-Verbrauchern im Fall einer Kontingentierung
Falls es im Winter zu einer Mangellage kommt, können Grossverbraucher mit Standorten in verschiedenen Verteilnetzen in der Schweiz (Multisite-Kunden) die ihnen zugeteilten Kontingente eigenverantwortlich summieren und verteilnetzübergreifend verwenden. Dafür müssen sie sich vorgängig beim VSE registrieren. Der VSE wurde vom Bund am 17. November verpflichtet, das Prozedere für die Registrierung einzurichten und abzuwickeln.
Ohne Energieverschwendung geschäften
In jedem Unternehmen schlummert Energiesparpotenzial, das je nach Branche unterschiedlich hoch ausfällt. Unterziehen Sie Ihre Firma einer fachmännischen Betriebsoptimierung (BO) und sparen Sie mit einfachen Massnahmen schon 10 bis 15 % an Energiekosten ein.
Nachdem Sie die Massnahmen zur Betriebsoptimierung umgesetzt haben, können Sie die Ergebnisse intern messen und kommunizieren mithilfe des BO-Sparrechners: Folgen Sie dem Link zum Sparrechner und zur Anleitung.
Unsere 5 Top-Spartipps
1. Radiatoren entlüften
Entlüften Sie im Herbst die Radiatoren, wenn sie blubbern, gluckern oder pfeifen und nur teilweise warm werden. Unabhängig davon sollten Radiatoren alle drei Jahre entlüftet werden. Die Heizung arbeitet dadurch wieder effizient und verbraucht weniger Energie.
2. Betriebszeiten anpassen
Abgestandene Luft in den Räumlichkeiten ist Anzeichen einer nicht optimal eingestellten Lüftung. Passen Sie die Betriebszeiten der effektiven Raumnutzung an und reduzieren Sie die Leistung zu ungenutzten Zeiten oder schalten Sie die Lüftung gleich ganz aus. Schalten Sie die Lüftung täglich von 20 Uhr bis 6 Uhr aus, sinkt deren Energieverbrauch um bis zu 40 %.
3. Kühl- und Tiefkühlmöbel schliessen
Ausserhalb der Öffnungszeiten sollten Kühlmöbel konsequent geschlossen werden. Dafür eignen sich Nachtrollos, Abdeckungen oder Glastüren. So bleibt die Kälte in den Möbeln und Sie vermeiden unerwünschte Temperaturschwankungen. Stellen Sie sicher, dass alle Kühl- und Tiefkühlmöbel wie Vitrinen, Regale, Stolper- respektive Aktionstruhen ausserhalb der Öffnungszeiten (in der Nacht, am Wochenende) geschlossen sind.
4. Lecks im Druckluftnetz beseitigen
Auch in einem regelmässig gewarteten Druckluftnetz gehen oft 25 bis 60 % der Luft über Leckagen verloren. Überprüfen Sie das Druckluft-Leitungssystem jährlich auf Leckagen, kennzeichnen Sie die Stellen und dichten Sie alle ab.
5. Leuchtstoff-Lampen ersetzen
Der Unterhalt einer älteren Beleuchtung mit Leuchtstoff-Lampen (Fluoreszenz- oder FL-Lampen) ist wartungsintensiv. Prüfen Sie in Räumen mit langen Nutzungszeiten, ob sich kurzfristig ein Ersatz der FL-Lampen durch LED-Tubes lohnt. Planen Sie langfristig am besten mit einer neuen, energiesparenden Beleuchtungsanlage.
Weitere Spartipps finden Sie hier.
Vorbereitungsmassnahmen und Verhaltenshinweise
Vorbereitungsmassnahmen und Verhaltenshinweise vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung finden Sie hier.
Auf der Webseite der OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen) finden Sie Informationen für Grossverbraucher.
Mögliche Massnahmen bei einer Strommangellage
Die Elektrizität ist für die Bevölkerung wie auch für die Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Sind Stromangebot und Stromnachfrage während mehrerer Tage, Wochen oder sogar Monate nicht mehr im Einklang, spricht man von einem Engpass in der Stromversorgung oder einer Strommangellage. Diese kann beispielsweise eintreten, wenn die Wasserstände in Flüssen und Stauseen tief sind, die inländische Stromproduktion deshalb reduziert ist und das Defizit nicht durch zusätzliche Importe gedeckt werden kann.
Die Stromversorgung ist in der Schweiz grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Ist die Wirtschaft nicht mehr in der Lage, einer Mangellage mit eigenen Mitteln zu begegnen, greift der Bund lenkend ein. Für die Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen bei einer Strommangellage ist die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) zuständig.
In einer Strommangellage gibt es Strom, aber zu wenig. Deshalb würde der Bund die Bevölkerung und die Wirtschaft in einem ersten Schritt mittels Sparappellen aufrufen, den Stromverbrauch freiwillig zu reduzieren.
Reichen die Sparappelle nicht aus, kann die wirtschaftliche Landesversorgung auf vorbereitete Strombewirtschaftungsmassnahmen zur Lenkung des Stromverbrauchs und des Stromangebots zurückgreifen. Diese Massnahmen haben zum Ziel, weiterhin ein geordnetes gesellschaftliches Zusammenleben in der Schweiz zu ermöglichen.
Mögliche Massnahmen bei einer Gasmangellage
Die Gasversorgung ist in der Schweiz grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Ist die Wirtschaft nicht mehr in der Lage, einer schweren Mangellage mit eigenen Mitteln zu begegnen, greift der Bund lenkend ein. Das vorliegende Bewirtschaftungskonzept und die darin enthaltenen Massnahmen kommen nur im Fall einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden schweren Mangellage zum Einsatz. Sie dienen dazu, eine Verschlechterung der Versorgungslage und damit die Notwendigkeit von weitergehenden Massnahmen zu verhindern. Sie werden stets befristet in Kraft gesetzt und so rasch wie möglich wieder aufgehoben.
Die Verordnungsentwürfe werden erst im Falle einer schweren Mangellage in Kraft gesetzt und müssen dann unter Berücksichtigung der aktuellen Lage angepasst werden. Beispielsweise könnten verschiedene Regionen unterschiedlich stark von Gasmangel betroffen sein. Der Umfang der Massnahmen muss zudem stets an die Schwere der Mangellage angepasst werden. Je nach Verlauf der Mangellage ist auch eine gestaffelte Umsetzung möglich.
Sobald sich eine Mangellage abzuzeichnen beginnt, ergehen Sparappelle an alle Erdgasverbraucher. Kommt es trotz des Aufrufs zum freiwilligen Sparen zu einer Verschärfung der Mangellage, kann der Bundesrat die Unterbrechung der Erdgaslieferung für alle umschaltbaren Anlagen anordnen. Der Bundesrat hat angesichts der aktuellen Situation die Inkraftsetzung der Verordnung über die Umschaltung erdgasbetriebener Zweistoffanlagen aufgrund einer schweren Mangellage bei der Erdgasversorgung an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF delegiert. Durch die Umschaltung der Zweistoffanlagen auf andere Energieträger kann eine rasche Reduktion des Erdgasverbrauchs um 15 bis 20 Prozent erreicht werden.
Falls diese Bewirtschaftungsmassnahmen nicht ausreichen, um der Mangellage zu begegnen und sich eine weitere Verschlechterung der Versorgungslage abzeichnet, können per Verordnung Verbrauchsbeschränkungen und Verbote bestimmter Verwendungszwecke erlassen werden. Die Verwendung von Gas in den Bereichen Freizeit und Wellness sowie nicht-betriebsrelevante Anwendungen können verboten werden. Lebenswichtige Güter und Dienstleistungen dürfen nicht wesentlich betroffen sein. In der Schweiz wird ein hoher Anteil des Erdgases für das Heizen eingesetzt. Reduktionspotenzial besteht deshalb vor allem bei der Raumtemperatur.
Die Haushalte haben in der Schweiz einen Anteil von über 40 Prozent am Gasverbrauch. Sie können deshalb, je nach Schwere der Mangellage und Wirksamkeit der freiwilligen Sparapelle, auch von Verwendungsbeschränkungen und Verboten betroffen sein. Verwendungsbeschränkungen und Verbote dienen dazu, eine Kontingentierung, die mit bedeutenden volkwirtschaftlichen Schäden verbunden wäre, möglichst zu verhindern.
Falls die vorangehenden Massnahmen nicht ausreichen, kann mit einer Kontingentierung der Verbrauch von Einstoffanlagen reduziert werden. Betroffen wären alle Verbraucher, mit Ausnahme der geschützten Kunden (Haushalte und grundlegende soziale Dienste). Die "grundlegenden sozialen Dienste" beschränken sich vorliegend auf Spitäler, Altersheime und Pflegeheime. Neben Polizei und Feuerwehr werden Betriebe im Bereich der Sicherstellung der Trinkwasser- und Energieversorgung, der Abwasserreinigung und der Abfallentsorgung sowie das Freihalten von Weichenanlagen vor Schnee und Eis von der Kontingentierung ausgenommen. Die von einer Kontingentierung betroffenen Unternehmen hätten die Möglichkeit, nicht genutzte Kontingente über einen Pool miteinander zu handeln. Damit könnten die volkswirtschaftlichen Schäden verringert werden.
Fragen und Antworten: Massnahmen Gasmangellage (Konsultation)
Faktenblatt "Massnahmen im Fall einer schweren Gasmangellage"
Weiterführende Branchen-Informationen
Downloads und Informationsmaterial
Mit Plakaten, Info-Flyern und weiterem Material können Sie Ihre Zielgruppe sensibilisieren und aktivieren. Einfach das passende Dokument herunterladen und ausdrucken. Weiter finden Sie vorgefertigte Beiträge für Ihre Social Media Kanäle und Unternehmenswebseite sowie nach und nach weitere Werbemittel für die digitale Kommunikation.
Downloads und Informationsmaterial