Die Schutzräume sind für den Schutz der Bevölkerung im Fall eines bewaffneten Konfliktes, insbesondere mit Massenvernichtungswaffen, konzipiert worden. Sie gewähren einen Basisschutz gegen ein breites Spektrum direkter und indirekter Waffeneinwirkungen.
Darüber hinaus können die Schutzräume auch bei Katastrophen und in Notlagen, z.B. im Fall erhöhter Radioaktivität, eines Erdbebens oder akuter Lawinengefahr, als Notunterkünfte genutzt werden. Die Zuweisungsplanung (ZUPLA) dient als Grundlage für einen vorsorglich angeordneten Schutzraumbezug. Der Grundsatz lautet: Wer über einen Schutzraum im Wohnhaus verfügt, ist diesem zugewiesen. Für Personen, die über keinen Schutzraum im Wohnhaus verfügen, oder dieser überbelegt ist, wird in der Nähe des Wohnorts ein Schutzraum zugewiesen.
Schutzanlagen
Schutzanlagen sind für die Organisationen des Bevölkerungsschutzes bestimmt und umfassen Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen und geschützte Sanitätsstellen. Mit den Schutzanlagen können primär die Führungstätigkeit und die Bereitschaft der Mittel des Bevölkerungsschutzes sichergestellt werden. Die Kommandoposten dienen der Führung und der Führungsunterstützung. Die Bereitstellungsanlagen stehen für das Personal und für einen Teil des Materials der Formationen zur Verfügung.
Weitere Informationen über die Schutzbauten finden Sie hier.