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Die Abteilung Chemikaliensicherheit ist für den Vollzug der Chemikaliengesetzgebung verantwortlich. Sie vollzieht die Einschlussverordnung, die den Umgang mit pathogenen Organismen in geschlossenen Systemen regelt. Im Wohnbereich führt sie einfache Wohngiftabklärungen und Beratungen durch und ist Im Bereich Strahlenschutz Auskunft- und Beratungsstelle betreffend Radon.