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Ich wechsle bald meinen Wohnort. Wo kann ich meinen Umzug melden?

Den Umzug Ihres Wohnorts können Sie im Portal mit der Dienstleistung eUmzug digital abwickeln. Um diese Dienstleistung nutzen zu können, benötigen Sie ein eKonto.

Weitere Informationen zum eUmzug finden Sie auf unserer Webseite.

 

Wie nutze ich die Dienstleistung Fristerstreckung für die Einreichung der Steuererklärung?

Mit dieser Dienstleistung können Sie eine Fristerstreckung für die Einreichung der Steuererklärung für Einkommen und Vermögen beantragen. Die Verwendung des Formulars setzt kein eKonto voraus. Ein eKonto bietet allerdings den Vorteil, dass Ihre erfassten Personalien automatisch übernommen werden.

Gegenwärtig unterstützt das Formular Fristerstreckungsgesuche für die Einkommens- und Vermögenssteuer. Fristerstreckungsgesuche, welche die Einreichung der Steuererklärungen für andere Steuerarten betreffen, können Sie bis auf Weiteres unverändert über die Webseite der Steuerverwaltung stellen.