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Per 1. April 2022 wurde die Zuständigkeit für die finanzielle Unterstützung von Impulsberatungen, als Teilprogramm der Kampagne "erneuerbarheizen" neu definiert. Neu ist das Bundesamt für Energie zuständig und nicht mehr das Amt für Energie und Verkehr Graubünden. Förderberechtigt sind nach wir vor einzig Impulsberatungen, welche durch akkreditierte Impulsberater/-innen durchgeführt werden.

Weitere Informationen zur Kampagne "erneuerbarheizen" finden Sie unter: www.erneuerbarheizen.ch