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Die Hauptaufgabe der Gefahrenkommissionen ist die Ausscheidung von Gefahrenzonen. Dazu werden die Gefahrenkarten für Lawinen, Hochwasser, Rutschung und Steinschlag ausgewertet und hinsichtlich Gefährdung von Siedlungsgebieten gesamthaft beurteilt. Bereits 1963 wurde die Erstellung von Gefahrenzonenplänen erstmals gesetzlich geregelt. Im Jahr 1971 hat die Regierung die ersten Richtlinien zur Ausarbeitung von Gefahrenzonenplänen erlassen und seither mehrmals revidiert. Darin werden die Organisation der Gefahrenkommissionen, die Ausarbeitung der Gefahrenzonen, die Verfahren bei Umsetzung und Revision sowie die Kosten und Beiträge geregelt.

Die drei regionalen Gefahrenkommissionen sind wie folgt organisiert:

Vorsitz:
Sorgt für Umsetzung nach dem neustem Stand des Wissens (Fachkompetenz)

Ständiges Mitglied
Achtet auf einheitliche Umsetzung im Kanton (Einheitlichkeit)

Regionalforstingenieur:
Stellt Bezug zu Gemeinde und Lokalwissen sicher (Lokalbezug)

Die Gefahrenkommissionen nehmen weitere Funktionen wahr und beraten Gemeinden und Private beim Umgang mit Naturgefahren.

Zusammensetzung der Kommission

Name, VornameOrtFunktionGewählt bis
Huwiler Maranta AndreasChurVorsitzunbefristet
Kalberer MatthiasDomat/EmsMitgliedunbefristet
Keiser MartinMadulainMitgliedunbefristet
Largiadèr AndriScharansMitgliedunbefristet
Leeger Gian ClaudioGrüschMitgliedunbefristet
Tiri RetoChurMitglied30.06.2026