Die teilrevidierte Strassengesetzgebung 2016
Am 1. Januar 2016 ist die Teilrevision des kantonalen Strassengesetzes (StrG) und der Strassenverordnung (StrV) in Kraft getreten. Mit dieser Anpassung der Strassengesetzgebung werden insbesondere die Verfahrenskoordination verbessert, die Strassensignalisation neu geregelt sowie die bisherigen Erfahrungen der Vollzugsorgane berücksichtigt. Die wichtigsten Neuerungen werden im aktuellen TBA-info kurz erläutert.