Lärmsanierungsprojekte in Rothenbrunnen und Felsberg genehmigt
Die Regierung genehmigt zwei Lärmsanierungsprojekte in Rothenbrunnen und Felsberg. Für beide Projekte wurden anhand eines Lärmbelastungsszenarios für das Jahr 2035 Massnahmen für die Lärmreduktion geprüft. Das Szenario geht von einer Verkehrszunahme von 25 Prozent und einer entsprechenden Lärmzunahme von einem Dezibel aus.
Das Sanierungsprojekt in Rothenbrunnen umfasst einerseits einen Abschnitt der Domleschgerstrasse zwischen der Hinterrheinbrücke und dem Tomilser Tobel, andererseits die Rothenbrunnenstrasse bei der Ortseinfahrt. Die prognostizierte Belastungszunahme führt an der Rothenbrunnenstrasse bei keinem und an der Domleschgerstrasse bei einem Gebäude zu einer Überschreitung des Immissionsgrenzwerts. Bei der Rothenbrunnenstrasse kann mit einem neuen Standard-Strassenbelag der Immissionsgrenzwert weiter gesenkt werden. Der heutige Belag muss ohnehin spätestens in fünf Jahren ersetzt werden, wodurch keine Zusatzkosten entstehen. Die Voraussetzungen zur Durchführung von baulichen und betrieblichen Sanierungsmassnahmen auf der Domleschgerstrasse sind hingegen nicht gegeben. Die Regierung gewährt daher Erleichterungen von der Sanierungspflicht für das betroffene Objekt.
Das Projekt in Felsberg umfasst zum einen den Abschnitt der Felsbergerstrasse (Kantonsstrasse) zwischen der Bahnhofstrasse und dem Flidaweg, zum anderen die Burgstrasse und die Untergasse (Gemeindestrassen). Im Beurteilungszustand für das Jahr 2035 liegen entlang der untersuchten Strassenabschnitte vier Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts vor. Für die betroffenen Wohn-, Büro- oder Gewerbebauten erweisen sich allerdings keine der untersuchten betrieblichen oder baulichen Sanierungsmassnahmen als tauglich. Daher gewährt die Regierung auch für diese Objekte Erleichterungen von der Sanierungspflicht.
Lärmsanierungsprojekte in Rothenbrunnen (links) und Felsberg
© Bundesamt für Landestopografie