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Die Regierung ändert auf der Ascharinastrasse, einer kantonalen Verbindungsstrasse ab St. Antönien bis zum Ende des Wendeplatzes, das zulässige Höchstgewicht sowie die Höchstbreite. Nach einer Neubeurteilung durch das Tiefbauamt und der Kantonspolizei wird das Höchstgewicht von bisher 13 auf neu 32 Tonnen und die Höchstbreite von bisher 2.3 auf neu 2.55 Meter heraufgesetzt. Diese Massnahme tritt mit dem Anpassen der entsprechenden Signalisation in Kraft.