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Die Regierung gibt grünes Licht für einen neuen Fuss- und Wanderweg entlang der historischen San-Bernardino-Passstrasse. Zudem legt sie die Beiträge für den öffentlichen Verkehr sowie die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung fest.

Neuer Wanderweg entlang der historischen San-Bernardino-Passstrasse

Die Regierung genehmigt die am 6. April 2018 von der Gemeinde Hinterrhein beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Somit werden die Fuss- und Wanderwege im Gebiet "Dürrabüel" sowie vom Schiessplatz Hinterrhein bis zur "Läntalücke" in den Generellen Erschliessungsplänen festgelegt. Der geplante Fuss- und Wanderweg Dürrabüel ist als Ersatz für die bisherige, teilweise unsichere Wegführung auf der San-Bernardino-Passstrasse festgelegt worden. Die Linienführung des neuen Wegs verläuft im Bereich des historischen Verkehrswegs von nationaler Bedeutung mit schützenswerter Substanz. Zusätzlich ist entlang des neuen Wegs eine Feuerstelle mit Unterstand geplant. Im Weiteren werden im Generellen Erschliessungsplan zwei Alpinwanderwege festgelegt: vom Schiessplatz Hinterrhein über den Höhberggletscher bis unterhalb der Canallücke sowie von der Zapporthütte bis zur Läntalücke. Beide Wegabschnitte bestehen bereits und werden im Generellen Erschliessungsplan nachgeführt.

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Geplanter Wanderweg entlang der historischen San-Bernardino-Passstrasse

© Bundesamt für Landestopografie swisstopo

Regierung legt Beitragssatz für familienergänzende Kinderbetreuungsangebote fest

Kindern im Vorschulalter stehen je nach individuellen Bedürfnissen die Betreuungsformen Kinderkrippe, Tageselternverein sowie private Tageseltern zur Verfügung. Diese Betreuungsstrukturen finanzieren sich über Elternbeiträge, Spenden und den Beiträgen des Kantons und der Gemeinden. Die Regierung legt jedes Jahr die Normkosten und den Beitragssatz des Kantons für Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung fest. Die Berechnung der Normkosten 2019 ergab einen unveränderten durchschnittlichen Normkostensatz von 9,05 Franken pro Betreuungsstunde und Kind. Der Beitragssatz liegt für neue Angebote während der ersten drei Jahre bei 25 Prozent der Normkosten. Für alle übrigen Angebote beläuft er sich auf 20 Prozent. Daraus ergibt sich eine finanzielle Unterstützung des Kantons für die familienergänzende Kinderbetreuung im Jahr 2019 von insgesamt rund 3,36 Millionen Franken. Die Gemeinden unterstützen die Angebote mit dem gleichen Betrag. Die Bedarfsplanung 2019 der Gemeinden geht von rund 690 Plätzen für die familienergänzende Kinderbetreuung aus.

Beiträge für den öffentlichen Verkehr festgelegt

Für das Fahrplanjahr 2018 belaufen sich die gesamten ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs im Kanton Graubünden voraussichtlich auf rund 140,5 Millionen Franken, wovon der Bund insgesamt einen Anteil von rund 103 Millionen Franken oder 73 Prozent der Gesamtkosten übernimmt. Von den ungedeckten Kosten von 140,5 Millionen Franken, entfallen 134,7 Millionen Franken auf die Sparte Personenverkehr und 5,8 Millionen Franken auf die Sparte Güterverkehr. In diesen Zahlen ist die vom Bund festgelegte Kantonsquote Graubünden 2018 von 123 518 269 Franken für den regionalen Personenverkehr (RPV) enthalten. Daran hat der Kanton einen Anteil von 20 Prozent zu leisten, was einen Beitrag von 24,7 Millionen Franken ergibt. Der Kanton bestellt zudem (teilweise auch als Massnahme zur Förderung des öffentlichen Verkehrs) Zusatzleistungen im Personenverkehr (inklusive Tarifverbunde) im Umfang von 11,2 Millionen Franken, die vom Bund nicht mitfinanziert werden. Das ergibt, zusammen mit den 1,6 Millionen Franken für den gemeinsam mit dem Bund zu finanzierenden Betrieb des Güterverkehrs, einen totalen Kantonsbeitrag für das Jahr 2018 von 37,5 Millionen Franken.