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Eine längere Landesabwesenheit will gut vorbereitet sein. Hier ein paar Tipps, damit Sie auch in militärischer Hinsicht gut abreisen und wieder gut zurückkommen.

Sie sind voraussichtlich weniger als 12 Monate im Ausland?

Bitte das entsprechende Merkblatt hier beachten.

Gesuch um Dienstverschiebung

Falls der Dienst Ihrer Einteilungsformation in die Zeit Ihres Auslandaufenthaltes fällt, müssen Sie spätestens 14 Wochen vor Beginn der Dienstleistung ein Dienstverschiebungsgesuch einreichen!

Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht

Falls der Aufenthalt die Erfüllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht „Obligatorisches“ verunmöglicht (Schiessdaten von Anfang April bis Ende August), müssen Sie ein schriftliches Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht an unser Amt einreichen.

Sie sind voraussichtlich länger als 12 Monate im Ausland?

Es ist ein Auslandurlaub notwendig. Gehen Sie wie folgt vor:

Mit dem Gesuch um Auslandurlaub haben Sie uns zusammen mit dem militärischen Ausweis über die Erfüllung der Militärdienstpflicht (Dienstbüchlein) zwingend eine Bestätigung der zivilrechtlichen Abmeldung von Ihrem Wohnort zuzustellen.

Pflichten vor der Abreise:

  • Absolvierung der Dienstpflicht
  • Erfüllen der Schiesspflicht
  • Bezahlung der Wehrpflichtersatzabgabe
  • Abgabe der Ausrüstung/Waffe in einer Retablierungsstelle (Zeughaus)
  • Zivilrechtliche Abmeldung bei der Wohngemeinde 

Dem Gesuch um Auslandurlaub wird entsprochen, wenn die sich daraus ergebenden Pflichten erfüllt sind. Gesuch als Formular per Post oder online einreichen.