Entlassung aus der Militärdienstpflicht
Informationen zur Entlassung finden Sie hier.
Termine und Entlassungsorte
Tag |
Datum |
Entlassungsort |
Einzugsgebiet |
Dienstag |
01.10.2024 |
S-chanf
|
Engadin, Val Bregaglia, Val Müstair und Val Poschiavo |
Mittwoch / Donnerstag |
02. / 03.10.2024 |
Chur |
Grossraum Chur, Bündner Oberland, Prättigau, Herrschaft, Fünf Dörfer, Domleschg, Oberhalbstein, Schanfigg, Lenzerheide |
Freitag |
04.10.2024 |
Monte Ceneri |
Mesolcina e Calanca |
Änderungen vorbehalten, es gilt das persönliche Aufgebot.
Aufgebot / Besoldung
Ein persönliches Aufgebot mit den Weisungen für die Rückgabe der Ausrüstung (inkl. Waffe) erhalten Sie ca. 6 – 8 Wochen vor Ihrem Entlassungstermin. Der Entlassungstag aus der Militärdienstpflicht ist ein Amtstermin. Die Teilnehmenden werden nicht besoldet und es besteht kein Anspruch auf Erwerbsersatz (EO-Formular). Gemäss Art. 324a Abs. 2 des Obligationenrechts (OR, SR 220) muss dem Arbeitnehmer Zeit für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht gewährt und der Lohn für Abwesenheit vom Betrieb entrichtet werden.
Waffenerwerbsschein
Hier das Gesuch für einen gültigen Waffenerwerbsschein welcher frühzeitig bei der Kantonspolizei des Kantons Graubünden, Ringstrasse 2, 7000 Chur, vollständig ausgefüllt und unterschrieben inkl. den verlangten Beilagen einzureichen ist.
Rückerstattung der Wehrpflichtersatzabgabe
Voraussetzung für die Rückerstattung bezahlter Wehrpflichtersatzabgaben ist die Erfüllung der Gesamtdienstleistungspflicht nach dem jeweilig gültigen Recht. Eine Dienstnachholung auf freiwilliger Basis im Entlassungsjahr ist möglich. Anforderungen und Vorgehen sind hier ersichtlich.